Das Thema „Inklusion“, welches als Zielorientierung für das niedersächsische Schulsystem formuliert wurde, lässt sich nicht als rein schulisches Phänomen lösen, da hier die Gefahr besteht, dass eine Gruppe von Jugendlichen mit schweren Verhaltensstörungen aus dem (schul-) pädagogischen System herausdelegiert wird, z.B. durch eine zunehmende Psychiatriesierung oder Kriminalisierung. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken werden gerade die außerschulischen Einflussfaktoren auf den Bildungsprozess fokussiert werden müssen, um Ausschlussprozessen durch sozialräumlich orientierte Konzepte schulischer und außerschulischer Erziehungshilfe entgegenzuwirken.

Auf der einen Seite stellt Bildung den einzigen bekannten und gesicherten Faktor dar, mittels derer jungen Menschen Auswege aus oft Generationen übergreifenden Prozessen von Armut, Ausgrenzung und Vernachlässigung aufgezeigt werden können. Auf der anderen Seite zeigt sich, dass die Zugänge zur Institution Schule oft über andere Wege geschaffen werden müssen als über Unterricht, da eine zunehmende Zahl von Schülern an diesem nicht mehr aktiv Partizipiert und hier keinerlei Erfolgserlebnisse erzielen kann. Gerade auch außerfamiliär gelegene Umweltfaktoren und Milieueinflüsse beginnen Einfluss auf die Identitätsentwicklung und den Bildungsweg junger Menschen zu nehmen und führen in der schwierigen Phase der Pubertät häufig zu einem Selbstausschluss aus schulischen aber auch aus gesellschaftlichen Zusammenhängen, der sich auf gefährliche Art und Weise mit dem Selektionsprinzip des Schulwesens kombiniert.

Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, wurde in Zusammenarbeit des Förderzentrums, des Regionalteams des Jugendamtes und den freien Trägern der Jugendhilfe der Beschluss gefasst, im Rahmen der Sek.I Erweiterung der schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einem Förderbedarf der emotionalen und sozialen Entwicklung eine enge Koordination und ein gemeinsames Handeln aller professionell mit Jugendarbeit betrauten Institutionen zu initiieren.

Um dieses Vorhaben zu realisieren bedarf es der Kooperation des Landes Niedersachsen (über die Landesschulbehörde), des Landkreises Aurich (über das Jugendamt), der Kommunen Großefehn/ Wiesmoor (über den Bereich Jugendarbeit/ Jugendpflege) und der freien Träger der Jugendhilfe (Leinerstift e.V. und Trent gGmbH). Das folgende Konzept enthält konkrete Schritte zur Realisierung dieses Bildungsnetzwerkes, um den komplexen Herausforderungen der zukünftigen Arbeit mit zunehmen schwierigerem Klientel entgegentreten zu können.

 

Ausgangslage

Im Rahmen der vom Förderzentrum gesteuerten sonderpädagogischen Grundversorgung an den umliegenden Grundschulen wurde in den letzten fünfzehn Jahren seitens der Förderschullehrer versucht, nicht nur den Schülern mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen gerecht zu werden, sondern auch die Schüler präventiv zu fördern, die Hilfe im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung benötigen. Aufgrund der steigenden Zahl der Schüler, die diese Unterstützung benötigen, und der gleich bleibenden Ressourcen der Förderschullehrkräfte entstand im Laufe der letzten Jahre ein immer größeres Missverhältnis zwischen dem, was bzw. wer gefördert werden müsste und dem, was bzw. wer gefördert werden kann.

Mit dem Modellversuch zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung in Ostfriesland (MESEO) und den damit enthaltenden Kapazitäten und Möglichkeiten war und ist die Hoffnung aller Beteiligten verbunden, die sich immer stärker auftuende Lücke in der Förderung schließen zu können. Da sich im Laufe der Jahre gezeigt hat, dass sich MESEO an den Grundschulen bewährt hat, wurde 200ß entschieden, den Modellcharakter von MESEO aufzuheben. MESEO ist damit an den Grundschulen etabliert. Inzwischen sind nun die Schüler, die in MESEO an der Grundschule vier Jahre betreut wurden an die KGS Wiesmoor und Großefehn in den Sek.I-Bereich eingeschult worden. Dort hat sich gezeigt, dass die Schüler zum Teil ohne die entsprechende sozialpädagogische und sonderpädagogische Förderung in ihre alten Verhaltensmuster zurückgefallen sind.

Laut Statistik der David Fabricius Schule Großefehn werden durch MESEO derzeit 90 Kinder an den Grundschulen in Wiesmoor und Großefehn betreut. Dies entspricht ca. 7,5 % aller Schüler. Verglichen mit vorsichtigen Schätzungen zum Förderschwerpunkt (vgl. Wachtel 2010; Willmann 2007) kann somit attestiert werden, dass im Bereich der Grundschulen vermutlich eine Vollversorgung der betroffenen Klientel erreicht wird. Wie die Erfahrungsberichte und Protokolle der MESEO-Treffen aber auch belegen, ist gerade die sozialpädagogische Versorgung mit drei Stunden pro Grundschule viel zu knapp bemessen. Präventive Arbeit kann somit nicht geleistet werden.

 

Trotz der Unterstützungsleistung im Rahmen von MESEO ist die Zahl der Grundschüler, die an die örtliche Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung überwiesen werden, in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Die ursprüngliche Hoffnung, die Zahl der Förderschulüberweisungen reduzieren zu können, hat sich also nicht bestätigt. Vielmehr wurde die in Deutschland mehrfach attestierte Betreuungslücke bezüglich schwieriger Kinder und Jugendlicher, die auch in Großefehn/ Wiesmoor bestand (ca. 0,3% eines Jahrganges an entsprechend ausgerichteten Förderschulen bei ca. 5% massiv auffälligen Schülern, vgl. Wachtel 2010), erfolgreich geschlossen, so dass nun die Kinder die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Durch die Arbeit an der Förderschule und durch die Mitarbeiter von MESEO sind in vielen Fällen Hilfeprozesse initiiert worden, deren Zusammenwirken aber noch ausbaufähig erscheint.

 

Die wachsende Zahl der Grundschüler, die derzeit die Johann-Heinrich-Leiner-Schule besuchen, zeigt aber, dass auch trotz der den Erfahrungen entsprechend zu erwartenden Rückschulungen in wenigen Jahren kaum noch Aufnahmen im Sekundarbereich I erfolgen können.

 

Somit entsteht für junge Menschen im Alter von 11 bis 17 Jahren eine immer größer werdende Betreuungslücke. Das Recht dieser Kinder und Jugendlichen auf Bildung kann aber unter den Bedingungen des Regelschulsystems nicht ausreichend bedient werden, denn diese jungen Menschen brauchen dringend Unterstützung auf ihrem Lebens- und Bildungsweg, um letztendlich über die Frage hinaus, ob sie unterrichtet werden können, eine Integration in die Gesellschaft zu erreichen.

 

Selbst wenn die schulische Situation von Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich Verhalten verbessert werden könnte, stellt sich ein großes Problem im Mangel an Freizeitperspektiven in der Region dar. Das Fehlen von Freizeitperspektiven oder Freizeiteinrichtungen führt dazu, dass viele Jugendliche ihre Freizeit auf den Schulhöfen mit „Abhängen“ verbringen. Neben diversen Problemen, die aus Langeweile entstehen und zu Konflikten unter den Jugendlichen sowie mit der Nachbarschaft führen, werden hier schon Zwölf- bis Dreizehnjährige mit Alkohol und zum Teil illegalen Drogen in Berührung gebracht. Ohne eine Vernetzung mit sozialräumlich orientierter Jugendarbeit werden vermutlich alle rein schulischen Bemühungen um die Jugendlichen ins Leere laufen.

 

Aus dieser Ausgangslage heraus haben wir in der Region Großefehn/ Wiesmoor ein Bildungsnetzwerk initiiert. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus

  • Den Schulleitungen oder deren Vertretungen der KGS Großefehn und Wiesmoor
  • Peter Krätzig, Amt für Kinder, Jugend und Familie
  • Rezia Bücklers, Schulleiterin des Förderzentrums David Fabricius Schule
  • Dr. Menno Baumann, Bereichsleiter Schulsozialarbeit und Pädagogische Ambulanz im Leinerstift
  • Wladimir Krämer, Trent gGmbH

haben wir in Anlehnung an das bestehende Konzept MESEO ein gemeinsames Konzept entwickelt und mit den Schulen im Sek.I-Bereich abgestimmt, dessen Unterstützung wir nun gemeinsam beantragen wollen.

 

Rahmenkonzept für sozialräumlich orientierte Arbeit mit „schwierigen“ Kindern und Jugendlichen im Kontext schulischer und außerschulischer Erziehungshilfe durch Kooperation im Rahmen eines Bildungsnetzwerkes

Aus vielfältigen Forschungsfeldern heraus wird immer wieder der Befund deutlich, dass Bildung der derzeit einzig bekannte Schlüssel ist, um junge Menschen dauerhaft aus oft Generationen überdauernden Spiralen von Armut, Benachteiligung und persönlichem Misserfolg herauszuholen (vgl. Fehrenbacher 2007).

Der Kerngedanke unseres Konzepts ist die Schaffung komplexer Bildungsnetzwerke, die durch Bündelung und Einbeziehung vielseitiger Ressourcen die (schulische und gesellschaftliche) Inklusion als einen sozialräumlichen Auftrag betrachten. Gleichzeitig geht es um einen Paradigmenwechsel in der sozialräumlichen Arbeit, in dem die Schule als zentrale Bildungsinstitution zum Ausgangspunkt und zum Zentrum der Arbeit wird.

Eine Enge Vernetzung von Freizeitangeboten, Beratungs- und Unterstützungsangeboten und direkter schulischer Förderung stellen damit den gemeinsamen Auftrag aller Beteiligten dar. Grundlage dieser Arbeit ist einerseits eine fundierte Sozialraumanalyse der örtlichen Bedingungen des Lebensraumes und des Bildungswesens vor Ort, andererseits die individuelle Förderplanung und die Entwicklung einzelfallbezogener Strategien, die dann gemeinsam umgesetzt und reflektiert werden.

Als Rahmenskizze für ein ambulantes Bildungsnetzwerk sehen wir folgende Bausteine:

 

 

Die Arbeit im Bildungsnetzwerk basiert auf folgenden Grundgedanken:

Es wird davon ausgegangen, dass

 

  1. sich soziales und emotionales Verhalten aufbauend weiterentwickelt,
  2. hinter jeder Form des Verhaltens eine Kontakt- bzw. Kommunikationsabsicht steckt (z. B. Hilferuf des Kindes),
  3. jede Form des Verhaltens immer in einem konkreten Rahmen stattfindet,
  4. präventive und integrative Maßnahmen grundsätzlich zuvorderst anzustreben sind.

 

Zielsetzungen sozialräumlicher und ambulanter Arbeit aus unserer Sicht:

 

  • Aufbau unterstützender und verlässlicher sozialer Netzwerke der Jugendlichen in unterschiedlichen Lebensbereichen.
  • Übergeordnetes Ziel: Verbleib des Schülers in der Regelschule bei gleichzeitiger Ermöglichung einer möglichst erfolgreichen Bildungskarriere und Berufsperspektive.
  • Prävention gravierender Entwicklungsstörungen und delinquenter Karrieren.

 

 

 

Methodische Zielsetzungen:

 

  • Stärkung der Kompetenz von Lehrkräften im Umgang mit schwierigen Verhaltensweisen/ Unterrichtsstörungen; Entwicklung schulischer und klassenbezogener Strukturen, die zur Prävention von Verhaltensstörungen dienlich sind.
  • Ermittlung individueller Bedarfssituationen, um dem Förderbedarf im Einzelfall zu entsprechen
  • Nachhaltige Klärung von Konflikten zwischen Jugendlichen, Eltern, Lehrern und/ oder dem sozialen Umfeld (z.B. Nachbarschaft), um anschwellende Eskalationen, Vandalismus und Ausgrenzungsprozesse zu vermeiden.
  • Verhinderung von Schulabsentismus und/ oder langfristigen Suspendierungen.
  • Optimierung der Ausnutzung von Ressourcen und Vernetzung beteiligter oder verfügbarer Hilfen und sozialräumlicher Strukturen der Jugendarbeit; Schaffung von Freizeitstrukturen und selbstständigem Freizeitverhalten (Freizeitkultur), das im Rahmen der Legalität liegt.
  • Moderation schwieriger (Gesprächs-) Situationen zur Verhinderung von Eskalationen.
  • Stärkung der jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und in ihrem sozial-emotionalen Erleben und Handeln sowie in ihrer Kompetenz, Beziehungen einzugehen, zu halten und zu gestalten.
  • Beratung von jungen Menschen bei der Suche nach Zukunfts- und Sinnperspektiven im Prozess des Erwachsenwerdens.

 

 

Inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Bausteine des Konzeptes

 

Fortbildung und Sensibilisierung für das Thema Verhaltensstörungen

Auf der Grundlage aktueller Lehrinhalte des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung sowie der sozialen Arbeit sollen in der Region und in den Schulen tätige Pädagogen und Lehrer mit Grundwissen über die Entstehung und Verfestigung störender Verhaltensweisen versorgt werden. Sie sollen erkennen, welcher Sinngehalt hinter vermeintlichen Symptomen oft steckt und dadurch schwierige kommunikative Situationen aushalten lernen. Ebenso soll erarbeitet werden, wie Störungen z.B. durch didaktisch-methodische Gestaltung des Unterrichts präventiv begegnet werden kann. Zugleich stellt ein Grundwissen über Konfliktbewältigung, Moderation und Deeskalation wichtige Grundlagen des Lehrerhandelns in der heutigen Zeit dar.

 

Sozialtrainings und Deeskalationstrainings in Klassen/ Gruppen

Damit Schüler und Schülerinnen mit Verhaltensstörungen im Unterrichtsgeschehen integriert werden können, muss sich die Struktur der Klassengemeinschaft in vielen Fällen ändern. Ebenso können aufschaukelnde Prozesse und Gruppendynamiken vorzeitig und präventiv bearbeitet werden. Hierzu existieren gut evaluierte Trainings- und Gruppenprogramme, welche mit Schulklassen gemeinsam mit ihren Klassenlehrkräften durchgeführt werden können. Hierdurch kann sich die Stimmung, der Umgang miteinander und auch die „Integrationskraft“ der Klassen erheblich verbessern, so dass Inklusion auch für schwierigste Schüler und Schülerinnen nicht bloße Anwesenheit im Klassenraum bedeutet.

 

Raumkonzepte

In den Schulen sollten Raumkonzepte etabliert sein, in deren Rahmen Schüler und Schülerinnen temporär betreut werden können, sei es in Krisensituationen oder gezielt, um spezifische Förderung zu erhalten. Ähnliche Anlaufstellen sollten auch außerhalb der Schule zur Verfügung stehen. Diese Räume müssen kontinuierlich besetzt sein durch Personen, die sich in der individuellen Betreuung mit schwierigsten Jugendlichen auskennen. Gleichzeitig müssen die Erfahrungen und Erkenntnisse, die durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rahmen dieser Raumkonzepte erworben werden, in den Gesamtprozess der schulischen Förderung eingebunden werden. Hierzu bedarf es eines institutionalisierten kontinuierlichen Austausches mit allen am Förderprozess beteiligten Pädagogen. Eine personelle Kontinuität z.B. mit einer Unterstützung der Schüler und Schülerinnen bei der Wahrnehmung des freiwilligen Ganztagsangebotes (z.B. AG’s) der Schulen oder der Nutzung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit wäre ebenso eine wünschenswerte Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung.

 

 

Netzwerkarbeit/ Jugendarbeit

Eine Einbindung der Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung in den Förderprozess stellt eine unabdingbare Voraussetzung für ein umfassendes Interventionskonzept dar. Gerade da viele Jugendliche sich auch außerhalb der Schulzeit auf den Schulhöfen der Gesamtschulen treffen, liegt hier eine Chance zur Verbindung von Schule und Freizeit durch gezielte Angebote. Durch positive Aktivitäten im Schulgelände, die aber unabhängig vom Unterrichtsbetrieb sind, kann die Bindung zur Schule erhöht werden, was den Vandalismus an Schulen nachweislich senken kann. Auch die Einbindung schwieriger Schüler in die AG-Angebote der Schulen durch Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung führt zur allgemeinen Integration der Jugendlichen in Schule und Gesellschaft bei. Eine solche Verbindung von Schule und Jugendarbeit als übergreifendes Bildungsangebot kann ebenfalls als Prävention und Intervention bei Schulabsentismus gesehen werden. Vor allem gilt aber: In vielen Fällen zeigt sich, dass die Pädagogen sozialräumlicher und offener Angebote der Jugendhilfe einen positiven Zugang gerade zu schwierigsten und gewaltbereiten Jugendlichen finden, die im Bildungssystem keine Platz (mehr) finden. Hier liegt eine riesige Ressource für den Kerngedanken des Projektes, Inklusion als sozialräumliches Projekt zu denken.

 

Kollegiale Beratung

Im Rahmen der Kollegialen Beratung, wie sie sich in unterschiedlichen Ausformungen etabliert haben, lernen Pädagogen und Pädagoginnen unterschiedlichster Settings im Team, sich gegenseitig Unterstützung zu leisten. Pädagogen unterschiedlicher Professionen beraten gemeinsam, mittels welcher Unterstützungsangebote und durch welche Maßnahmen einzelne Schüler und Schülerinnen gezielt gefördert werden können. Gleichzeitig kann auch hier durch gemeinsame Besprechungen der Übergang von Schule in den Freizeitbereich (und andersherum) gestaltet werden, da kollegiale Beratung umso effektiver ist, je unterschiedlicher die Perspektiven der Beteiligten sind. Der regelmäßige Austausch der Kollegen untereinander trägt entscheidend zum Wohlbefinden der Pädagogen bei.

 

Individuelle Fallberatung

In vielen Fällen wird eine kollegiale Beratung nicht ausreichen, um neue Perspektiven für den Umgang mit schwierigen Jugendlichen zu entwickeln. Hier bedarf es individueller Fallberatung, die auf der Grundlage systemischer Interventions- und Lösungsstrategien durchgeführt wird und gleichzeitig sonder- und sozialpädagogisches wie auch psychotherapeutisches Know-How einbringt. Im Rahmen einer solchen fallspezifischen Beratung wird an die Grundlagen aus Stufe 1 angeknüpft mit dem Ziel, die Handlungskompetenz der Lehrkräfte der Regelschule sowie sozialpädagogischer Fachkräfte zu erweitern und neue Handlungswege aufzuzeigen. Diese Arbeit ist also auf der einen Seite konkrete Intervention bezogen auf den Fall, gleichzeitig aber auch Prävention bezüglich weiterer ähnlicher Erfahrungen, da die Kollegen und Kolleginnen ihr neues Handlungswissen auch in anderen Situationen und Kontexten anwenden lernen.

 

Förderplanung, Diagnostik und Anamnese

Die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs sowie die Frage nach der individuellen Lebenslage des schwierigen Jugendlichen stellen den Grundstein individuell geplanter Förderung dar. Auch in der Vermittlung in weiterführende Beratungsangebote ist eine grundständige Diagnostik wichtig. Auf der Grundlage verstehender Ansätze können Perspektiven pädagogischer Förderung erarbeitet werden und ziel- und bedarfsorientiert Überlegungen dazu konkretisiert werden, wer und wann entsprechende Angebote an den Jugendlichen und seine Familie richtet. In diesem Bereich spielen auch Fragen der Abgrenzung „normaler“ pubertärer Aufmüpfigkeit, ernsthafter Probleme im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung und psychischer Erkrankungen eine gewichtige Rolle, weshalb therapeutisches Fachwissen unabdingbar ist.

 

Krisenintervention/ Konfliktmanagement/ Unterrichtsbegleitung

Wenn von einem jungen Menschen kontinuierliche Konflikte, Delinquenz oder Unterrichtsstörungen ausgehen, der Jugendliche sich der Schule durch „schwänzen“ zunehmend entzieht oder die Familiensituation zu eskalieren droht (z.B. bis hin zu einer Kindeswohlgefährdung), sind häufig sofortige Interventionen erforderlich, für die den Eltern und den Lehrkräften an Regelschulen schlicht die Handlungsmöglichkeiten aber auch die notwendige Zeit fehlt. Hier ist erfahrenes Personal notwendig, das gezielt auf diese Aufgabe vorbereitet wurde. Im Rahmen von Freizeit- und Unterrichtsbegleitungen, aber auch durch das Hinzukommen zu Klärungsgesprächen oder in ganz akuten Krisensituationen soll hier Entschärfung geleistet werden, welche dauerhafte Eskalationen verhindert, Konflikte konstruktiv löst sowie schulisch gesehen einen normalen Unterrichtsbetrieb ermöglicht. Grundhaltung ist hier eine deeskalierende Haltung, um schwerwiegende Vorfälle zu verhindern und vorzubeugen.

 

Krisengespräche/ Aushandlung von Beschulungsverträgen

Besonders wenn Konflikte zwischen Lehrkräften und Schülern (oder Eltern) zum Alltag werden, spielen gegenseitige Verletzungen, Enttäuschungen und sich verhärtende Antipathien eine wichtige Rolle. Aber auch das Thema „Mobbing“ unter Jugendlichen wird immer bedeutsamer und schon kleine Meinungsverschiedenheiten eskalieren zu brutalen Gewaltübergriffen. Durch die Vermittlung und Moderation (Mediation) in Konfliktgesprächen können hier Lösungen und Perspektivwechsel angeregt werden. Auch der Angst vieler Lehrer, dass ihnen unangenehme Gespräche außer Kontrolle geraten, kann durch die Moderation durch erfahrende Kollegen begegnet werden. In besonders schwierigen Situationen kann diese Vermittlungsfunktion bis zur Aushandlung von Beschulungsverträgen reichen, in denen sich Lehrer und Schüler auf ein Mindestmaß an Verhaltensregeln einigen, die für die weitere Beschulung unabdingbar erscheinen.

Auch die vermittelnde Haltung in Klassenkonferenzen und die Beratung bei der Entscheidung über Maßnahmen nach §61 NschG gehören zur Arbeit in diesem Bereich.

 

Elternarbeit

Der wohl wichtigste Bereich in der Begleitung gefährdeter Jugendlicher ist eine kontinuierliche Eltern- und Familienarbeit. Hier sollen basale Erziehungskompetenzen aufgebaut werden, den Eltern Wege aufgezeigt werden, wie sie ihre Kinder im schulischen Bereich und im Bereich der Freizeitgestaltung unterstützen können, und Fragen der Bedingungen des Familiensettings, die sich ungünstig auf die Entwicklung ihres Kindes auswirken, bearbeitet werden. Wenn in Familien eine sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) installiert ist, leisten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine enge Kooperation und den gegenseitigen Austausch mit den entsprechenden Fachkräften.

Wichtigstes Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die Eltern wieder in die Lage versetzt werden, die Verantwortung für die Bildungskarriere ihrer Kinder zu übernehmen und klare Entscheidungen zu treffen, da Diskontinuitätserleben einer der größten Risikofaktoren für Jugendliche darstellt, die sich wiederholt und fast zwanghaft mit dem pädagogischen System in Konflikt begeben.

 

Soziale Gruppenarbeit im Vormittagsbereich

Für Schüler und Schülerinnen, die dem Schulvormittag nicht mehr gewachsen scheinen und durch ihr Verhalten Unterricht weitgehend unmöglich machen, oder die „freiwillig“ aus dem Feld gehen und die Schule schwänzen, können Formen der sozialen Gruppenarbeit Entlastung sowie eine spezifische Förderung leisten. Ein mögliches Konzept hierfür ist beispielsweise die AktiF-Gruppe an der Johann-Heinrich-Leiner-Schule. Über einen begrenzten Zeitraum werden hier Basiskompetenzen erlernt, die eine Grundvoraussetzung für den Unterricht und eine spätere berufliche Integration notwendig sind. Diese Maßnahme bewahrt Schüler und Schülerinnen vor der „Flucht“ aus der Schule (Schulabsentismus) und Lehrer und Lehrerinnen kurzfristig vor überdauernden Überforderungssituationen.

 

Lernwerkstätten/ Dezentralisierte Lernorte

Auch in inklusiv arbeitenden Schulen und Schulsystemen haben sich Lernwerkstätten für „schulmüde“ Jugendliche, die teilweise schon in der siebten und achten Klasse erkennen, dass sie keinerlei Chancen auf einen Schulabschluss haben, bewährt (vgl. Zentrum für Erziehungshilfe Frankfurt am Main; Rebus Hamburg). In Großefehn stehen mit der Einrichtung von „Allerhand“ sowie dem „Dorfladen“ zwei solcher außerschulischen Lernorte bereit. Ebenfalls verfügt die Johann-Heinrich-Leiner-Schule über jahrelange Erfahrung in der Begleitung schwieriger Jugendlicher in Praktikumsstellen in örtlichen Handwerksbetrieben. Ähnliche Modelle sehen die „Flex-Klassen“ im Konzept der David Fabricius Schule, Großefehn, vor. Eine solche Alternative für Schüler, die in den höheren Klassen kaum noch mit schulischen Angeboten erreichbar erscheinen, sorgt für eine Anbindung auch dieses Hoch-Risiko-Klientels ans Bildungssystem und kann teilweise sogar zum Erwerb von formalen Bildungsabschlüssen führen.

 

Kooperation mit Jugendhilfe

Ein zunehmend wichtiger werdender Baustein wird die Kooperation mit der Jugendhilfe sein. Hierzu zählt neben der Zusammenarbeit mit den Regionalteams des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auch die Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Jugendhilfeanbieter.

Wichtig ist hier vor allem die Begleitung in Übergangssituationen und bei Wechseln von Maßnahmen, um eine größere Kontinuität im Hilfeprozess zu gewährleisten. Bei einer drohenden Eskalation und einem anzunehmenden hochkrisenhaften Verlauf kann frühzeitig überlegt werden, welche Hilfen dauerhaft und über Einzelmaßnahmen hinaus hilfreich sein können.

Wichtig im Rahmen eines sozialräumlichen Konzeptes ist ebenfalls, die Hilfen für einen jungen Menschen und seine Familie nicht in vielen kleinen fallspezifischen Einzelmaßnahmen zu zerlegen und somit dem „Try and Error“-Prinzip zu folgen, sondern vielmehr ein koordiniertes Gesamtkonzept zu verfolgen, in dem sich einzelfallspezifische Maßnahmen und sozialräumliche Angebote der Jugendhilfe sinnvoll ergänzen können.

 

Bausteine der Vernetzung

Unter diesem Rahmenkonzept bewegen sich die jeweiligen Einzelkonzepte für die Bereiche

  1. Sonderpädagogische Versorgung im Rahmen der MESEO Erweiterung Sek.I
  2. Sozialpädagogische Arbeit im Rahmen der MESEO Erweiterung Sek.I unter sozialräumlichem Fokus
  3. Therapeutische Beratung und Begleitung
  4. Freizeitpädagogik und Jugendpflege

 

1. Sonderpädagogische Versorgung im Rahmen der MESEO Erweiterung Sek.I

Die sonderpädagogische Betreuung der Schüler, die durch ihr Verhalten im Unterrichtsprozess auffällig werden, übernimmt das Förderzentrum David Fabricius Schule Großefehn/ Wiesmoor.

 

Rahmenbedingungen:

 

Regional werden folgende Rahmenbedingungen nötig:

Das Förderzentrum übernimmt die Steuerung und die Organisation des Projekts im Bezug auf die sonderpädagogische Förderung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt ES. Es nehmen die KGS Wiesmoor und die KGS Großefehn teil.

 

Bereits jetzt werden die Kolleg(innen) an den Kooperativen Gesamtschulen stundenweise von Sonderpädagogen des Förderzentrums in der Form beraten, dass eine Integration einzelner Schüler im SEK I – Bereich zum Teil möglich ist. Die aus der Not entstandene Unterstützung durch das Förderzentrum kann nicht den hohen Bedarf, den die beiden Kooperativen Gesamtschulen in den nächsten Jahren erreichen werden, abdecken. Laut Meldungen aus den Grundschulen werden in den nächsten vier Jahren ca. 90 Schüler in die Kooperativen Gesamtschulen eingeschult werden, die eine spezielle Förderung im Bereich ES nötig haben. Da es sich bei diesen Schülern oft um Problemlagen handelt, die nicht innerhalb kürzester Zeit therapiert werden können, bedarf es einer umfänglichen und langfristig geplanten Beratung und Arbeit im Bereich des Projektes.

 

Aufgaben:

 

Die verbindliche und kontinuierliche Kooperation zwischen den Kooperativen Gesamtschulen und dem Förderzentrum sichern die Leitung des Förderzentrums und die Leitungen der jeweiligen KGS.

 

Die Förderschullehrkräfte sowie die Sozialpädagogen stellen das frühzeitige Einsetzen von Hilfen für die Schüler mit präventivem sowie festgestelltem Förderbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung sicher. Ziel beider ist es, durch präventives Handeln einer Problemeskalation vorzubeugen, die zwangsläufig intensivere Unterstützungsmaßnamen erfordern würde. Somit soll dafür Sorge getragen werden, dass alle Schüler(innen) weitest gehend störungsfrei gemeinsamen Unterricht erhalten.

 

Außerdem unterstützen und beraten die eingesetzten Förderkräfte die Kolleg(innen) der Kooperativen Gesamtschulen bei der Weiterentwicklung eines schulischen Umfeldes, das den Schüler(innen) die Möglichkeit bietet, sich im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung Kompetenzen anzueignen. Hierbei unterstützten sie zum Beispiel durch:

 

  • Beratung
  • Organisation von Fortbildungen
  • Planung und Gestaltung von Unterricht

 

Dazu sind beispielsweise folgende Formen der Hilfe möglich:

 

  • Teamteaching
  • Einzelförderung am Platz
  • Kleingruppenbetreuung
  • wechselseitige Unterrichtsbeobachtung
  • äußere und innere Differenzierung
  • Planung und Durchführung kleiner Unterrichtseinheiten mit sozialen und emotionalen Schwerpunkten
  • Beratung der Regelschullehrkräfte

 

Die Förderschullehrkräfte können zusätzlich mit den einzelnen Kindern konkret arbeiten. Zum Beispiel indem sie:

 

  • Gespräche führen
  • an speziellen Verhaltensproblematiken arbeiten
  • Ziele setzen und reflektieren
  • Förderpläne erstellen
  • Diagnostik betreiben

 

Die Förderschulkräfte stellen auch die Feststellung und die Erfüllung des Förderbedarfs im emotionalen und sozialen Bereich sicher. Hierbei ist das Ziel eine inklusive Beschulung. Dennoch ist der Wechsel an eine Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht immer zu verhindern.

Die Förderschullehrkräfte unterstützen die Kolleg(innen) aus dem SEK I - Bereich bei der Arbeit mit den Erziehungsberechtigten.

 

Absprachen:

 

Neben den bereits in den Rahmenbedingungen und in der Beschreibung der Aufgabenfelder enthaltenden Absprachen wurde vereinbart, dass jede geförderte Schülerin/jeder geförderte Schüler mittels eines Meldebogens erfasst wird. Zusätzlich soll für jede betroffene Schülerin/ jeden betroffenen Schüler ein Förderplan geschrieben und die konkrete Arbeit in einem Förderprotokollbogen festgehalten werden. Diese Unterlagen werden im Zentrum von den Förderschullehrkräften und Sozialpädagog(innen) in Ordnern abgeheftet und halbjährlich aktualisiert.

 

Außerdem soll halbjährlich eine Übersichtsliste geführt und im Zentrum abgegeben werden, in der die geförderten Schüler(innen) aufgelistet sind, die personelle Zuständigkeit eingetragen ist und Beginn und Ende der Förderung verzeichnet ist.

 

Im Zentrum finden regelmäßige Dienstversammlungen statt. Alle am Projekt Beteiligten müssen daran teilnehmen: die Leitung des Förderzentrums, die Leitungen der Kooperativen Gesamtschulen im betroffenen Schulzweig, Förderschullehrkräfte, Sozialpädagog(innen), betroffene Kolleg(innen) im SEK I - Bereich und bei Bedarf Vertreter(innen) des Landkreises und des zuständigen Amtes für Kinder, Jugend und Familie.

 

Ausblick:

 

In der Planungsphase haben sich alle Beteiligten darauf geeinigt, dass das Konzept nicht als Modellversuch an den Kooperativen Gesamtschulen konzipiert wird, weil es sich ja bereits im Bereich der Grundschulen über Jahre hin bewährt hat. Deshalb macht es Sinn, dieses Konzept als Standardprogramm an den Kooperativen Gesamtschulen zu installieren.

 

Für die zukünftige Arbeit sind folgende Arbeitsschwerpunkte angedacht:

 

  • Zusammenstellung einer Liste mit außerschulischen Hilfsangeboten.
  • Weiterentwicklung des aktuellen Konzeptes.
  • Intensivierung und Ausgestaltung der Dienstversammlungen im Bildungsnetzwerk.
  • Erarbeitung von diagnostischen Mitteln (z.B. dem ELDiB-Test).
  • Erweiterung und Ausschöpfung der Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Neubestimmung der Bedarfslagen an den Kooperativen Gesamtschulen.
  • Ausarbeitung eines Berufsorientierungskonzepts für die speziellen Bedürfnisse der Schüler(innen) mit Förderbedarf ES.

 

Kooperation der Förderschule mit anderen Bildungsträgern:

 

Die David-Fabricius-Schule Großefehn ist das Förderzentrum für die Stadt Wiesmoor und die Gemeinde Großefehn. Auf Grundlage des Inklusionsaspektes im Bildungsauftrag arbeitet die David-Fabricius-Schule im Rahmen des Bildungsnetzwerkes und darüber hinaus mit verschiedenen Bildungsträgern und Institutionen zusammen und ermöglicht so das Lernen unter einem Dach.

 

 

Umsetzung der Sonderpädagogischen Versorgung und Bedarfsfeststellung

 

Modelle zur Bedarfsfeststellung:

 

Der Bedarf an sonderpädagogischer Förderung orientiert sich an der Anzahl der Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischem Förderbedarf ES.

In Absprache mit den Leitungen der Kooperativen Gesamtschulen Großefehn und Wiesmoor wurden folgende Modelle zur Bedarfsfeststellung entwickelt. Beide Modelle orientieren sich an der Anzahl der jeweils in den einzelnen Klassen vorkommenden Schüler mit Förderbedarf ES.

 

 

 

Modell I:

1 Sch./Kl. mit Sopäd. Fö.bedarf ES -> 2 FÖL-std.

2 Sch./Kl mit Sopäd. Fö.bedarf ES -> 4 FÖL-std.

3 Sch. Kl. mit Sopäd. Fö.bedarf ES -> 5 FÖL-std.

 

Modell II:

1 Sch./Kl. mit Sopäd. Fö.bedarf ES -> 3 FÖL-std.

2 Sch./Kl mit Sopäd. Fö.bedarf ES -> 5 FÖL-std.

3 Sch. Kl. mit Sopäd. Fö.bedarf ES -> 6 FÖL-std.

 

Entsprechend der Logik von MESEO Grundschule sollten darüber hinaus pro 150 Schüler 3 Präventionsstunden zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet ca. 18 Stunden für die KGS Großefehn.

 

Die Aufgaben des Sonderpädagogen sehen folgendermaßen aus:

 

Schülerinnen und Schüler der KGS Großefehn und der KGS Wiesmoor mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ES) erhalten durch Förderschullehrkräfte des Förderzentrums Großefehn (David-Fabricius-Schule) eine fallbezogene, individuelle sonderpädagogische Unterstützung (Mobiler Dienst Es). Dazu sollten für diese Schülerinnen und Schüler jeweils nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ES so bald als möglich und so lange es notwendig ist wöchentlich pro Fall 3,5 entsprechende Förderschullehrerstunden über das Förderzentrum Großefehn durch die Landesschulbehörde bereitgestellt werden (Mobiler Dienst ES).

 

Der Mobile Dienst ES leitet dann gezielt, kompetent, kooperativ und effektiv im Einzelfall die notwendigen Maßnahmen im Sinne einer individuellen sonderpädagogischen Unterstützung ein. Die Maßnahmen orientieren sich am sonderpädagogischen Gutachten und den jeweiligen Schul- und Klassenbedingungen und werden kooperativ zusammen mit den zuständigen KGS-Lehrkräften und den tätigen Sozialpädagogen in einem individuellen Förderplan dargestellt.

 

Aus dem Einzelfall ergibt sich dabei, ob eine vorrangig indirekte Unterstützung durch institutionelle und kollegiale Beratung ausreicht oder ob auch eine direkte Unterstützung für den jeweiligen Schüler notwendig ist. Bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf ES ist jedoch davon auszugehen, dass eine umfassende systemische und kooperative Beratung (Z.B im Sinne von intensiver direkter Unterstützung im Unterricht und eine begleitende Einzelberatung) des jeweiligen Schülers und der Eltern notwendig ist.

 

Die an den Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen in Bezug auf sozialpädagogische und sonderpädagogische Unterstützung werden dabei genutzt. Die Dauer dieser Unterstutzung und der längerfristige Bedarf an Förderschullehrerstunden werden jeweils in kollegialen Fallbesprechungen zu klären sein.

 

 

2. Sozialpädagogische Arbeit im Rahmen der MESEO Erweiterung Sek.I unter sozialräumlichem Fokus

 

Neben den im Konzeptentwurf formulierten Aufgaben der Sonderpädagogen im Rahmen von MESEO stehen den Schulen unterstützend So­zialpädagogen zur Seite, die folgende Aufgabenfelder abdecken:

  • Verbindung und Vermittlung zwischen Elternhaus und Schule.
  • Beratung der Eltern und der jungen Menschen in Fragen des Bildungsweges und der beruflichen Orientierung.
  • Beratung der jungen Menschen, der Eltern sowie der Lehrkräfte bezüglich er­zieherischer Bedarfslagen und außerschulischer Hilfe- und Unterstützungsangebote.
  • Verdeutlichung der vorhandenen Ressourcen im Familiensystem, bei den jungen Menschen und in der Lebenswelt der Familien.
  • Einbeziehung des sozialen Umfeldes und Unterstützung im Aufbau eines sozialen Netzwerkes, das auch außerschulisch trägt.
  • Beratung in Fragen der Drogen- und Kriminalprävention sowie weiterer alters­typischer Konfliktfelder.
  • Förderung und Entwicklung sozialer Ressourcen im schulischen Umfeld und im Klassenkontext zur Stärkung der Integrationskraft und –bereitschaft der Gleichaltrigengruppe.
  • Unterstützung der jungen Menschen, ihrer Eltern und Lehrkräfte in schulischen und außerschulischen Konflikten und Krisensituationen, die die Bildungssituation der jungen Menschen beeinträchtigen oder beeinflussen können.
  • Aufbau angemessener Konfliktlösestrategien.
  • Unterstützung der jungen Menschen in der Bewältigung des Schulvormittages sowie Aufbau eines sinngeleiteten Freizeitverhaltens durch soziale Gruppenaktivitäten.
  • Förderung altersentsprechender Basiskompetenzen und Vorbereitung auf die Zeit nach Beendigung der formalen Schulpflicht.
  • Begleitung in Krisensituationen und Unterstützung in Konflikten.
  • Anregung sozialer Lernprozesse in Kleingruppenkontexten.

 

Die Aufgabenfelder der Sozialpädagogen richten sich stark nach den altersentsprechenden Lebensthemen der jungen Menschen und müssen auf Grund der neu hinzukommenden Herausforderungen des Jugendalters auch verstärkt außerschulische Spannungsfelder mit in den Blick nehmen, um die jungen Menschen erfolgreich im Bildungssystem halten zu können, Perspektiven zu entwickeln und Schulabsentismus und Dropout zu vermeiden. Die Ausgestaltung der Schule als Lebensraum steht hierbei in vielerlei Hinsicht im Mittelpunkt. Hierzu sollte eine enge Vernetzung in die Strukturen des kommunalen Umfeldes erfolgen. Die Schwerpunktsetzung richtet sich nach den Bedürfnislagen der Jugendlichen und ihrer Familien.

 

Rahmenbedingungen der sozialpädagogischen Arbeit im Rahmen der Pädagogischen Ambulanz als Teil von MESEO

Für jede der beiden Kooperativen Gesamtschulen soll eine volle Stelle Sozialpädagogik für die Aufgabenbereiche der Förderung von Schülern mit dem Förderbedarf ES zur Verfügung stehen.

Die Sozialpädagogen sind eingebettet in das sich entwickelnde „Bildungsnetzwerk Großefehn/ Wiesmoor“. Eine enge Kooperation mit den Sonderpädagogen des Förderzentrums, den Sozialarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises, den gemeindlichen Jugendpflegern sowie den pädagogischen Fachkräfte der freien Träger der Jugendhilfe ist somit obligatorisch und dem Netzwerkgedanken immanent.

Bezugnehmend auf die Zusage des Landkreises durch Herrn Dr. Puchert (vgl. Protokoll der MESEO-Sitzung vom 24.08.2010 in der David-Fabricius-Schule), der Landkreis sei bereit, 50% der Kosten für die sozialpädagogische Arbeit zu übernehmen, wenn die anderen 50% anderweitig gedeckt werden können, bietet das Leinerstift an, im Rahmen der sich aktuell gründenden Pädagogischen Ambulanz jeweils eine halbe Stelle Sozialpädagogik über Drittmittel und Spenden bereitzustellen.

Einstellungsträger der Sozialpädagogen ist das Leinerstift, da die Drittmittel durch einen Kooperationsvertrag an das Leinerstift gebunden sind. Das Leinerstift stellt aus eigenen Mitteln die personale Verwaltung der Stellen sowie die Bereichsleitung, die auch die Fachberatung der Sozialpädagogen übernimmt. Die Pädagogische Ambulanz, an die die Stellen gebunden sind, ist ins „Bildungsetzwerk Großefehn/ Wiesmoor“ eingebettet und kooperiert mit der David-Fabricius-Schule sowie dem Regionalteam Süd des Jugendamtes Aurich.

Zusätzlich wird die Arbeit der Sozialpädagogen unterstützt durch eine therapeutische Fachkraft im Umfang einer halben Stelle, die ebenfalls Teil des Teams der Pädagogischen Ambulanz ist (s.u.). Auch diese Fachkraft kooperiert mit allen Ebenen des Bildungsnetzwerkes, insbesondere dem Jugendamt sowie den Sonderpädagogen des Förderzentrums.

Die Sachkosten, die durch den Einsatz der Sozialpädagogen entstehen, werden aufgeteilt auf das Budget der Pädagogischen Ambulanz des Leinerstifts, den Fallübergreifenden Mitteln des zuständigen Regionalteams des Landkreises und den Kommunen. Räumlichkeiten für die Arbeit stellen die Kommunen zur Verfügung.

 

3. Therapeutische Beratung und Begleitung

 

Die zunehmend komplexer werdenden Konflikte, Problemlagen und Störungsbilder machen an vielen Stellen eine psychologisch-psychotherapeutische Beratung oder Intervention notwendig. Pädagogen werden immer wieder in ihrem Alltag mit Situationen konfrontiert, die sich durch pädagogisch-erzieherische Interventionen nicht adäquat bewältigen lassen. Aus diesem Grund stellt die therapeutische Beratung und Begleitung ein die pädagogischen Maßnahmen durch Sonder- und Sozialpädagogen ergänzendes Angebot dar, welches ohne Wartezeiten, ohne Anträge bei Krankenkassen oder andere, von Eltern oft stigmatisierend erlebte Zugangsvoraussetzungen in der Region bereit steht.

Die Aufgaben der therapeutischen Fachkraft sind:

  • Aufklärung und Sensibilisierung von Pädagogen, Eltern und Jugendlichen bezüglich psychischer Konfliktlagen und Störungsbilder.
  • Beratung von Pädagogen im Umgang mit häufigen psychischen Konfliktlagen wie sexuellem Missbrauch, Mobbing oder Suchtgefährdung.
  • Diagnostik und Anamnese von Problemlagen und Störungsbildern, die im Rahmen der sonderpädagogischen Diagnostik nicht ausreichend geklärt werden können.
  • Psychologische Beratung von Eltern und/ oder Jugendlichen bezüglich konfliktreicher Lebenslagen.
  • Prävention psychischer Störungen durch präventive Maßnahmen.
  • Vermittlung und Aufklärung bezüglich therapeutischer Zusatzmaßnahmen; Abbau von Schwellenängsten bezüglich des Systems der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Beratung von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften bezüglich des Umgangs mit jungen Menschen (oder Eltern) mit psychischen Störungsbildern.
  • Beratung von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften zur Aufarbeitung schwieriger Konflikt- und Krisensituationen.
  • Unterstützung der Pädagogen in Kriseninterventionen.
  • Lösungsorientierte Kurzzeitinterventionen bei Konfliktlagen, die keine Langzeittherapie erfordern, aber dennoch belastend und für die weitere psychische Entwicklung der jungen Menschen gefährdend sind.
  • Elternarbeit bei für die Kinder belastenden Familienkonstellationen und –Strukturen.

 

Alle diese Schwerpunkte werden in enger Vernetzung mit den Pädagogen des Bildungsnetzwerkes koordiniert und verzahnt, wobei die besonderen Bedingungen der therapeutischen Situation zu beachten sind, die eine besondere Form der Verschwiegenheit voraussetzt. Grundlegendes Arbeitsprinzip der therapeutischen Fachkraft ist die Niedrigschwelligkeit, um gerade jungen Menschen und ihren Familien Zugang zu psychologisch-therapeutischen Beratungsangeboten zu ermöglichen, die auf anderem Wege nicht erreicht werden können. Die Erfahrung der sozialpädagogischen Arbeit im Rahmen von MESEO an den Grundschulen macht deutlich, dass durch dieses Projekt ein guter Zugang zu Familien geschaffen wird, der auch für therapeutische Zwecke genutzt werden könnte.

 

Rahmenbedingungen der therapeutischen Beratung und Begleitung

Die therapeutische Beratung und Begleitung wird im Rahmen einer halben Stelle durch eine therapeutische Fachkraft gewährleistet. Die therapeutische Fachkraft ist Teil des Teams der Pädagogischen Ambulanz des Leinerstifts und wird aus Spenden und Drittmitteln finanziert.

Für die Arbeit sollten der Fachkraft verschiedene Beratungskontexte zur Verfügung stehen. Auf der einen Seite steht natürlich die Möglichkeit aufsuchender Arbeit in den Familien oder an Orten, an denen sich Jugendliche vermehrt aufhalten. Darüber hinaus sollte sowohl an der KGS Großefehn als auch an der KGS Wiesmoor ein Beratungsangebot installiert werden, welches sowohl für Schüler als auch für Eltern und Lehrer voraussetzungslos offen steht. Die Fachkraft kann aber auch auf Empfehlung von Pädagogen aktiv werden. Hierüber sind die Eltern grundsätzlich zu informieren.

Es wird aber auch wichtig sein, Sprechstunden an „neutralen Orten“ abzuhalten, um die Zugangsmöglichkeiten auch für schulferne Familien zu gewährleisten und der Angst vor Stigmatisierung in der Schule entgegenzuwirken.

Die Räumlichkeiten für diese Arbeit werden über die Schulen und die Kommunen bereitgestellt. Ein Besprechungsraum in den jeweiligen Bürgerämtern sowie in den Schulen muss etabliert werden.

Grundlegend bewegt sich die therapeutische Fachkraft innerhalb des gesamten Bildungsnetzwerkes und versteht sich als dessen Teil. Die Fachkraft nimmt an Dienstbesprechungen wie auch an Fallbesprechungen teil und wägt dabei sorgfältig ab zwischen Beratung über den Umgang mit bestimmten Klienten und Details aus den fallbezogenen Beratungsprozessen, sofern dies nicht gegen den Willen der Betroffenen geschieht oder ihren Interessen offensichtlich entgegen steht.

 

4. Freizeitpädagogik und Jugendpflege

 

(gilt für Großefehn, weil derzeit nicht etabliert. Jugendpflege Wiesmoor wird sich schrittweise der Arbeit des Bildungsnetzwerkes nähern)

Im Rahmen eines sozialräumlichen Bildungsnetzwerkes als Grundlage für die Jugendarbeit mit schwierigem Klientel in unserer Region ist der Bereich der Jugendpflege sowie der offenen Jugendarbeit selbstverständlich mitzudenken, da der Freizeitbereich für viele Jugendliche ein gesondertes Problemfeld darstellt, der sich aber in die Schulen hineinträgt. Hierzu zählen permanente Übermüdung, der nachhaltige Einfluss von Rauschmitteln, Alkohol oder neuerdings auch suchtähnlichem Medienverhalten, zunehmender Schulabsentismus sowie Konflikte und prä-kriminelle Handlungen aus dem Nachmittagsbereich, die nicht selten im Pausengeschehen fortgesetzt werden. Gleichzeitig hat aber, wie es die Jugendzentren in Großstädten erfolgreich vormachen, der offene Freizeitbereich das besondere Potential, Jugendliche pädagogisch zu erreichen, die im schulischen Bereich zum Teil schon am Ende der Grundschulzeit „abgeschaltet“ haben. Über eine gute Integration in eine offene Jugendarbeit kann somit ein Anschluss an gesellschaftliche Strukturen gewährleistet werden, der in Krisensituationen eine Ressource für die Jugendlichen darstellt, auf die sie zurückgreifen und sich an entscheidenden Wendepunkten doch beraten lassen.

Aus diesem Grunde ist der Gedanke naheliegend, den Bereich der Jugendpflege mit den Bemühungen der schulischen Inklusion zu koppeln. Die Schulzentren sollen zu Orten werden, an denen insgesamt ein Lebensraum für sie entsteht – auch wenn Unterricht als solcher für sie keine positiven Erlebnisse oder Anreize bietet. Somit fällt auf Grund der besonderen Bedürfnislage Jugendlicher (im Gegensatz zu Grundschülern) auch der Bereich der Jugendpflege und der Freizeitpädagogik in den Zuständigkeitsbereich der schulisch tätigen MESEO-Mitarbeiter und gleichzeitig kann auch der Jugendpfleger zu einem Ansprechpartner bei schulischen Fragen und Problemlagen sowohl für Schüler wie auch für Lehrkräfte werden.

Diese recht globale Zielsetzung des Bereiches Jugendpflege lässt sich durch folgende Aufgabenfelder und Tätigkeitsbereiche abbilden, die, wie gesagt, nicht allein von der Person des Jugendpflegers ausgefüllt werden müssen, sondern eine Kooperationsaufgabe darstellen:

  • Der Jugendpfleger bemüht sich, den Jugendlichen in der Region einen Lebensraum anzubieten, in dem sie sich gewollt und willkommen fühlen und mit dem sie sich identifizieren können. Dabei ist besonders das Schulzentrum ein Anlaufpunkt um gerade bildungsfernen Jugendlichen eine Anbindung an den „Ort Schule“ zu bieten, der auch in der ungeliebten Unterrichtszeit tragend werden kann.
  • Der Jugendpfleger macht Angebote offener Jugendarbeit in den Bereichen Freizeitgestaltung, Sport, Musik, Internet-Café, Bewerbungstraining u.a. Hierbei versucht er, sozialräumliche Ressourcen wie ehrenamtliche Mitarbeiter, kirchliche Angebote der Jugendarbeit sowie die Vereinsnetzwerke aktiv einzubinden und Jugendliche dort anzubinden.

Vom Aktionsraum der Jugendlichen her gesehen ist dabei besonders der Schulhof in den Blick zu nehmen, da dieser einen Brennpunkt für einerseits gelangweiltes Freizeitverhalten darstellt (so genanntes „Abhängen“) und gleichzeitig viele Konflikte und Probleme von diesem Bereich ausgehen, die auch aus mangelnden Freizeitperspektiven resultieren. Zeitlich müssen auch das Wochenende und die Abendstunden mit bedacht werden.

  • Der Jugendpfleger unterstützt junge Menschen bei der Suche nach geeigneten Freizeitbetätigungen, Hobbys und Vereinsanbindungen. Hierzu kann er phasenweise auch junge Menschen begleitet oder als „Flucht- und Orientierungspunkt“ mit einem offenen Angebot parallel zum Vereinstraining Konflikte auffangen. Bei diesen Tätigkeiten sind bezüglich krisenbehafteter Jugendlicher besonders die individuellen Vereinbarungen und Zielsetzungen im Rahmen von Hilfe- oder Förderplanung einzubeziehen. Gleichzeitig nutzt er nach Absprache und in Kooperation Veranstaltungen im Rahmen kirchlicher oder sportlicher Jugendarbeit (z.B. Turniere etc.) um auf seine Arbeit aufmerksam zu machen, Präsenz und Interesse bei den verantwortlichen Ehrenamtliche zu zeigen und Kontakt zu den Jugendlichen aufzubauen.
  • Der Jugendpfleger steht den Vereinen beratend und schlichtend zur Seite, wenn es dort zu Konflikten kommt oder ein junger Mensch es nicht schafft, sich dort erfolgreich zu integrieren.
  • Der Jugendpfleger versucht Strukturen zu schaffen und Begleitung anzubieten, damit auch vom Verhalten her schwierige Kinder und Jugendliche an den breit gefächerten Ganztagsangeboten der Schulen teilnehmen können. Dies kann durch die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten und Unterstützung bei akuten Krisen geschehen.
  • Der Jugendpfleger initiiert und begleitet Gruppenangebote, die am Nachmittag laufen und dem sozialen Lernen dienen. Von diesen Gruppen aus sollen andere Freizeitangebote angebahnt und genutzt werden, die der Verselbstständigung der Jugendlichen dienen.
  • Der Jugendpfleger geht in Absprache mit den anderen Fachkräften des Bildungsnetzwerkes sowie den Lehrkräften der Regelschulen gezielt auf Jugendliche zu und versucht sie im Freizeitbereich zu aktivieren. Hierzu ist eine Präsenz an den Orten, die für Jugendliche von Bedeutung sind, wichtig. Im Zentrum der Arbeit steht eine zugehende und nachgehende Jugendarbeit.
  • Bei Bedarf versucht der Jugendpfleger gezielt, Kontakte zu schulabsenten Schülern herzustellen und ihnen vorübergehende Entlastungsangebote zu machen, damit kurzfristiges, aus unterschiedlichen Gründen entstehendes „Schwänzen“ sich nicht chronifiziert und nicht durch Kontakte zu schul- und gesellschaftsfernen Kreisen kriminalisiert wird.
  • Der Jugendpfleger arbeitet eng mit den anderen Mitgliedern des Teams der Pädagogischen Ambulanz und MESEO zusammen, um sein Handeln mit den anderen zu koordinieren, diese Fachkräfte in seine Arbeit mit einzubinden und für sich Rückhalt für seine Arbeit zu bekommen. Eine regelmäßige Fachberatung gemeinsam mit den Kollegen ist dabei unabdingbares Kriterium für die Qualitätssicherung der offenen Jugendarbeit.

 

Rahmenbedingungen des Arbeitsbereiches Jugendpflege (Großefehn)

Die Finanzierung der Jugendpflegerstelle ist durch eine Kooperation der Gemeinde Großefehn, der KGS Großefehn, des Kirchenkreises Aurich sowie des Leinerstifts e.V. gesichert. Im Rahmen der Pädagogischen Ambulanz ist der Jugendpfleger Mitarbeiter des Teams. Fachaufsicht und Beratung übernimmt die Bereichsleitung der Pädagogischen Ambulanz.

Der Jugendpfleger nimmt an gemeinsamen Teamsitzungen teil und koordiniert seine Tätigkeiten mit aktuellen Entwicklungen des Bildungsnetzwerkes. Über die Teamstruktur des Netzwerkes kann er auch in die Betreuung von Praktikanten oder FSJ’lern einbezogen werden, wodurch zusätzliche Ressourcen in die Jugendarbeit eingeschmolzen werden.

Der Jugendpfleger braucht Räumlichkeiten, in denen er mit Jugendlichen arbeiten kann. Es wird auf Spendenbasis eine Möglichkeit geschaffen, einen Treffpunkt zu installieren. Dies kann auf Grundbesitz der Gemeinde errichtet werden und soll nahe dem Schulzentrum gelegen sein.

Ebenfalls stehen dem Jugendpfleger Räumlichkeiten in den Schulen zur Verfügung. Ein eigenes Büro auf „neutralem“ Boden außerhalb der Schulen steht ebenfalls bereit. Dadurch wird der Rahmen für eine Arbeit gesetzt.

Verbrauchsmaterialien und Sachmittel werden über die gemeinsamen Finanzmittel des Bereiches der Pädagogischen Ambulanz abgerechnet. Die Träger der Jugendpflegerstelle beteiligen sich gemäß ihrer eingebrachten Personalkosten an diesem Posten.

 

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