Konzept zum Beratungs- und Unterstützungssystem

Ausgangslage:

Die David-Fabricius-Schule in Großefehn ist eine Förderschule Lernen (bis Ende des Schuljahres 2020/2021) und seit 2011 Förderschule Geistige Entwicklung. Sie ist ein sonderpädagogisches Förder- und Beratungszentrum für die Stadt Wiesmoor und für die Gemeinde Großefehn.

In der Förderschule werden die Schuljahrgänge 5 bis 9 – und 10 bei Schulzeitverlängerung – im Förderbereich Lernen unterrichtet. Zum Schuljahr 2021/2022 läuft dieser Schulzweig aus. Die Schüler mit Förderbedarf LE werden nur noch inklusiv beschult (Ausnahme: Beschulung in der Förderschule am Extumer Weg in Aurich). Im Schulzweig Geistige Entwicklung werden die Schuljahrgänge 6 bis 12 bei Schulzeitverlängerung 13 – unterrichtet. Die Berufsvorbereitung beginnt im 7. Schuljahrgang mit Betriebsbesichtigungen. In den Jahrgängen 8 und 9 finden Betriebspraktika statt.

Im Erlass „Einsatz- und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben. Dies richtet sich nicht nur an die Arbeit der Beratungslehrkraft, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule werden beschrieben.

Zielsetzung:

Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen sollen in der Schule auf transparente und effektive Weise Beratung und Unterstützung finden können.

1. Maßnahmen

Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen und Eltern müssen auf ein unkompliziert erreichbares Unterstützungssystem zurück greifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden. Dazu werden Elternsprechtage, Elternabende der Klassen, einzelne Beratungstermine und Telefongespräche angeboten. Dafür stellt die Schule ein frei zugängliches Elternsprechzimmer zur Verfügung. Des Weiteren kennen die Kolleginnen und Kollegen die Kompetenzen der Mitglieder des Unterstützungssystems, so dass sie sofort weiter vermitteln, Vorabklärungen ausarbeiten und problemnahe und praxisgerechte Lösungen anbieten (strukturell intern oder extern) können.

Dieses Beratungs- und Unterstützungssystem an unserer Schule arbeitet innerhalb eines kooperativen Netzwerks aller an Beratung Beteiligten, das Austausch und Absprachen intern wie auch extern ermöglicht. Persönliche Gespräche, Konferenzen und Dienstbesprechungen sowie Fortbildungen auf allen Ebenen können dafür genutzt werden.

2. Grundsätze

Freiwilligkeit

Beratung kann nicht erzwungen werden. Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben.

Verschwiegenheit spflicht

Die Verschwiegenheitspflicht des Beraters ist unbedingt zu beachten. Jeder Ratsuchende muss sich sicher sein können, dass der Berater sein Anliegen vertraulich behandelt und nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Ratsuchenden hin Informationen aus dem Beratungsgespräch mit Dritten teilt. Wenn die Umstände keine Verschwiegenheit zulassen, tritt die Offenbarungspflicht in Kraft (Lebensgefahr, etc.).

Unabhängigkeit

Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden, der die Verantwortung trägt.

Beachten der Verantwortungsstruktur

Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Betreffen das angesprochene Problem und mögliche Lösungswege auch andere zuständige Personen, sollten diese möglichst frühzeitig (in Absprache und mit Zustimmung des Ratsuchenden) mit in den Beratungsprozess einbezogen werden.

Ein Berater handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule

Im Schulalltag sind viele Personengruppen beratend tätig. Im Sinne einer transparenten Verantwortungsstruktur ist eine möglichst klare Aufgaben- bzw. Arbeitsteilung für alle Beteiligten eine Hilfe.

3. Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems

Klassenlehrkräfte

Die Klassenlehrkräfte sind klassenbezogen die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten. Sie beraten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über Erziehung und Unterricht im Rahmen der Klasse. Spezifische Beratungsgespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse mit den Eltern kommen hinzu.

Die Beratung und Unterstüzung der Schüler- und Elternvertreter der Klasse mit den damit verbundenen Informationen gehört ebenfalls dazu. Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen bezüglich der Lernentwicklung, des Sozialverhaltens und die Erstellung von Förderplänen und/oder Lernentwicklungsberichten sind ebenfalls Bestandteil ihrer Beratungsarbeit.

Des Weiteren können Klassenlehrkräfte die Schulleitung im Bereich des klassenbezogenen Schullebens und Unterrichts im Rahmen der Konferenzen beraten.

Fachlehrkräfte

Fachlehrkräfte sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Fachinhalte, Leistungsstand, Leistungsbewertung, Arbeits- und Sozialverhalten sowie damit verbundene Schullaufbahnmöglichkeiten können z.B. Inhalte der Gespräche sein.

Sie können die Schulleitung im Bereich des fachbezogenen Arbeitens im Rahmen der Konferenzen beraten.

Des Weiteren gibt es an unserer Schule Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben, aus denen Beratungsanlässe erwachsen können:

SV- Lehrkraft

Die SV- Lehrkraft berät die Schülervertretung unserer Schule in ihren Aufgaben, unterstützt diese bei der SV-Konferenzarbeit und begleitet die Wahlen der SV. Diese Lehrkraft genießt das besondere Vertrauen der Schülerschaft und kann bei persönlichen und schulischen Problemen von >den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden.

Die Schüler können gemäß § 80 Abs. 6 NschG aus den Lehrkräften ihre SV-Beraterin selbst wählen.

Beratungslehrkraft

Die Beratungslehrkraft ist an der Schule der präsente Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie ist Erlass gemäß 2-jährig ausgebildet, offiziell eingesetzt und erhält 3 Verlagerungsstunden. Sie wird schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig. Die Beratungslehrkraft ist zuständig für die Klärung eines Problemfalls und klärt, ob ggf. die Vermittlung an andere oder externe Personen des Unterstützungssystems erfolgen sollte.

Die Beratungslehrkraft erstellt Erlass gemäß das Beratungskonzept der Schule, entwickelt es weiter, untersützt die Schule im Bedarfsfall bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten und führt ggf. Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern durch. Die Lehrkraft arbeitet in einem kooperativen Netzwerk mit allen intern wie extern an Beratung der Schule Beteiligten zusammen. Die Beratungslehrkraft pflegt einen guten Austausch mit externen Beratungs- und Präventionseinrichtungen und nimmt an regelmäßigen Dienstbesprechungen der BL der LSchB im Bereich Aurich teil. Supervisionen oder Fallbesprechungen der Schulpsychologie können besucht werden.

Die Beratungslehrkraft macht ihr Beratungsangebot schulintern öffentlich (Vorstellung bei Elternabenden und vor neuen Schülern/Klassen, Plakat in der Aula und der Schulhomepage. Jährlich einmal berichtet die Beratungslehrkraft im Rahmen einer Gesamtkonferenz über die Schwerpunkte ihrer Arbeit, über Fort- und Weiterbildungen.

Personalrat

Der Personalrat steht für Fragen bei der Regelung personeller, sozialer, organisatorischer oder sonstiger Fragen zur Verfügung und berät im Bedarfsfall bei Problemen bezüglich der Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte berät Mitglieder des Kollegiums und des nichtllehrenden Personals bei Bedarf in Anliegen aus den folgenden Bereichen: Vereinbarkeit von Famile und Beruf, Gleichstellung von Frauen und Männern, Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und Schutz vor sexueller Belästigung.

4. Externe Kooperationspartner unserer Schule

Neben den kommunalen Beratungsstellen der Region ist die zuständige Schulpsychologie in Aurich der erste Ansprechpartner bei Problemen, die über die an der Schule möglichen Lösungswege hinaus führen. Dies kommt besonders in Betracht, wenn schwerste Störungen vermutet werden. Auch psychologische Testverfahren mit Gutachten gehören in den Bereich der Schulpsychologie. Zudem bietet sie den an der Beratung Beteiligten Supervision und Fallbesprechungen an. Erlass gemäß bildet die Schulpsychologie Beratungslehrer aus und unterstützt damit den Aufbau und den Erhalt des Unterstützungs- und Beratungssystems der Schule.

Institutionen zur Lernhilfe/Lernentwicklung und therapeutische Einrichtungen der Region sind den an der Beratung Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch bei Beachtung der Schweigepflicht einbezogen werden.

Mit dem Amt für Kinder, Jugend und Famile, dem Gesundheitsamt, den örtlichen Betrieben und Verwaltungen, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, der Fachhochschulen und der Universität Oldenburg kann im Rahmen der Beratungsarbeit Kooperation für alle Beteiligten nötig oder wünschenswert sein.

Der Berufsberater der Agentur für Arbeit bietet bei Bedarf Unterstützung und Gespräche in der Schule an (siehe auch Konzept zur Berufsorientierung).

5. Besondere nach außen gerichtete konzeptionelle Beratungsbedingungen unserer Schule

    • Die sonderpädagogische Grundversorgung der Primarstufe seit 1989 in 7 Gesamtschulen.
    • Das Pilotprojekt MESEO (Modellprojekt Emotionale und Soziale Entwicklung in Ostriesland) seit 2003/04. MESEO ist seit 2008 als genehmigtes Schulkonzept eingeführt.
    • Die Kooperation mit dem Leinerstift bzw. mit der Johann-Heinrich-Leinerschule seit Gründung der ehemaligen Sonderschule/Förderschule Strackholt/Wiesmoor 1972.
    • Die Kooperation mit der KGS Großefehn als nachbarschaftlicher Partner bei Schullaufbahnberatungen.
    • Seit 2011 ist das Modell des Bildungsnetzwerkes entstanden, das eine Kooperation zwischen Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendamt, den KGSen Großefehn und Wiesmoor und dem Förderzentrum darstellt.
    • Die Kooperation mit anderen (Förder-) Schulen.

Evaluation: Stand Mai 2020

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