Konzept zur Unterrichtsdurführung am außserschulischen Lernort

Die Klasse GE 3 ist eine reine Schwerpunktklasse, bestehend aus drei Schülerinnen und einem Schüler mit den jeweiligen Förderschwerpunkte ganzheitliche geistige, sowie körperliche motorische Entwicklung, und der unterstützten Kommunikation. Gerade diese Lerngruppe ist nebst den Erfahrungs- und Lernwerte die sie im Unterricht in den Bereichen der Lebenspraxis, des täglichen Zusammenlebens im Schulalltag, der für sie anzueignenden Kulturtechniken und der unterstützten Kommunikation mit ihen jeweiligen individuellen Kommunikationsgerätschaften und Kommunikationsmedien erwerben, auf- und ausbauen, auf wechselnde und erweiterte Sozialformen angewiesen, um zukünftig ihre Erfahrungswerte erweitern zu können und auch ihr ganzheitlich erworbenes Wissen außerhalb der Schule umsetzen lernen. Aus diesem Grund wird gerade in dieser Klasse angestrebt, gemäß des Lehrplanes für "GE" einen ritualisierten Unterrichtsgang an einem außerschulischen Lernort anzubieten. Eine Schülerin, die nach den Sommerferien die David-Fabricius-Schule noch ein Jahr besuchen wird, ist es besonders wichtig, ihr positive Erfahrungen auch außerhalb des Schullebens in vorbereitender Form für ihr zukünftiges Lebens zu ermöglichen, damit der Übergang vom Schulleben in das Alltagsleben nicht zu schwer wird. 

Gerade im Bereich der unterstützten Kommunikation entstehen dadurch gute und neue Möglichkeiten, mit der Lerngruppe das Erlebte vom außerschulischen Lernort zu reflektieren bzw. Preis zu geben und weiter zu verarbeiten wir z.B. in Plakatform usw.

Vorgesehen ist, dass die Lerngruppe an einem Vormittag in der Woche zunächts den Johannshof in Fiebig besucht, um dort Erfahrungen und Erlebnisse in den Bereichen der Landwirtschaft zu erwerben. Wichtig ist es hierbei, dass Wickel- und Pflegemöglichkeiten dort vorab vorhanden sind, um Nachteile für die Pflegebedürftigkeit der Schüler auszuschließen. Das gilt auch für die Nahrungsaufnahme zweier Schülerinnen mittels Sondierung. Der Fahrdienst sollte von einem ansässigen Taxiunternehmen (Wulf) durchgeführt werden. Notwendige Angebotseinholungen von drei Fahrdiensten sind bei Bedarf vorher möglich.

Nach einem zeitlich bisher noch nicht festgelegten Rahmen könnte das Gleiche mit dem Themenschwerpunkt "Alltag in einer WfbM" mit dem wöchentlichen Besuch in der WfbM Wiesmoor abgehandelt werden.

Weitere Möglichkeiten bestehen darin, in diesem Format einen Reiterhof mit entsprechender Thematisierung zu besuchen und Erfahrungwerte zu vermitteln. Klar ist, dass vorher durch die Angabe der Eltern überprüft werden muss, ob Allergiegefahr bei Schülern besteht.

Auch könnte das Thema Freizeitgestaltung mittels eines Spielplatzes in Wiesmoor beaarbeitet werden.      

Selbstverständlich werden die Eltern vorher über das Vorhaben mit ausreicheden Hintergrunginformationen mittels Elternbrief oder Elterntreff versorgt.

Somit könnte der außerschulische Lernort zur individuellen Weiterschließung mit positiven Erfahrungen eine sehr gute praktische Ergänzung zum schulinternen Unterricht sein.

 

Zielsetzung zur Unterrichtsdurchführung außerschulischer Lernort am Beispiel Besuch des Johannshofes in Fiebing

  • Gewöhnung an fremde Umgebungen und Gegebenheiten (es wurden in der Vergangenheit kaum Klassenausflüge und außerschulische Lernorte in der Klasse genutzt)
  • Soziale Integration; agieren in der Öffentlichkeit (Inklusionsgedanke umsetzen)
  • Andere Fahrwege mit dem Taxi wahrnehmen / angemessenes Verhalten während der Taxifahrt (Laurin)
  • Tiere auf dem Bauernhof kennen lernen / Tiere visuell auf Bilder oder auditiv wieder erkennen und mittels dem Tobii, dem auditiven scanning, dem Talker im Klassenunterricht abrufen
  • Jahreszeitlich bezogenes Obst und Gemüse kennen lernen, dieses für den Hauswirtschaftsbereich einkaufen und verwerten
  • Aushalten und akzeptieren, dass Pflege, Hygiene, Nahrungsaufnahme (Sondieren) auch im außerschulischen Bereich getätigt werden kann
  • Spaß und Freude am außerschulischen Lernort
  • Neue Strukturen kennen lernen und akzeptieren
  • Die Mitmenschen im Klassenverband in außerschulischen Lernbereichen mal anders wahrnehmen
  • Vermittlung von positiven Eindrücken auch außerhalb des geschützten Rahmens der Schule

Konzept zum Beratungs- und Unterstützungssystem

Ausgangslage:

Die David-Fabricius-Schule in Großefehn ist eine Förderschule Lernen (bis Ende des Schuljahres 2020/2021) und seit 2011 Förderschule Geistige Entwicklung. Sie ist ein sonderpädagogisches Förder- und Beratungszentrum für die Stadt Wiesmoor und für die Gemeinde Großefehn.

In der Förderschule werden die Schuljahrgänge 5 bis 9 – und 10 bei Schulzeitverlängerung – im Förderbereich Lernen unterrichtet. Zum Schuljahr 2021/2022 läuft dieser Schulzweig aus. Die Schüler mit Förderbedarf LE werden nur noch inklusiv beschult (Ausnahme: Beschulung in der Förderschule am Extumer Weg in Aurich). Im Schulzweig Geistige Entwicklung werden die Schuljahrgänge 6 bis 12 bei Schulzeitverlängerung 13 – unterrichtet. Die Berufsvorbereitung beginnt im 7. Schuljahrgang mit Betriebsbesichtigungen. In den Jahrgängen 8 und 9 finden Betriebspraktika statt.

Im Erlass „Einsatz- und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben. Dies richtet sich nicht nur an die Arbeit der Beratungslehrkraft, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule werden beschrieben.

Zielsetzung:

Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kolleginnen und Kollegen sollen in der Schule auf transparente und effektive Weise Beratung und Unterstützung finden können.

1. Maßnahmen

Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen und Eltern müssen auf ein unkompliziert erreichbares Unterstützungssystem zurück greifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden. Dazu werden Elternsprechtage, Elternabende der Klassen, einzelne Beratungstermine und Telefongespräche angeboten. Dafür stellt die Schule ein frei zugängliches Elternsprechzimmer zur Verfügung. Des Weiteren kennen die Kolleginnen und Kollegen die Kompetenzen der Mitglieder des Unterstützungssystems, so dass sie sofort weiter vermitteln, Vorabklärungen ausarbeiten und problemnahe und praxisgerechte Lösungen anbieten (strukturell intern oder extern) können.

Dieses Beratungs- und Unterstützungssystem an unserer Schule arbeitet innerhalb eines kooperativen Netzwerks aller an Beratung Beteiligten, das Austausch und Absprachen intern wie auch extern ermöglicht. Persönliche Gespräche, Konferenzen und Dienstbesprechungen sowie Fortbildungen auf allen Ebenen können dafür genutzt werden.

2. Grundsätze

Freiwilligkeit

Beratung kann nicht erzwungen werden. Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben.

Verschwiegenheit spflicht

Die Verschwiegenheitspflicht des Beraters ist unbedingt zu beachten. Jeder Ratsuchende muss sich sicher sein können, dass der Berater sein Anliegen vertraulich behandelt und nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Ratsuchenden hin Informationen aus dem Beratungsgespräch mit Dritten teilt. Wenn die Umstände keine Verschwiegenheit zulassen, tritt die Offenbarungspflicht in Kraft (Lebensgefahr, etc.).

Unabhängigkeit

Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden, der die Verantwortung trägt.

Beachten der Verantwortungsstruktur

Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Betreffen das angesprochene Problem und mögliche Lösungswege auch andere zuständige Personen, sollten diese möglichst frühzeitig (in Absprache und mit Zustimmung des Ratsuchenden) mit in den Beratungsprozess einbezogen werden.

Ein Berater handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule

Im Schulalltag sind viele Personengruppen beratend tätig. Im Sinne einer transparenten Verantwortungsstruktur ist eine möglichst klare Aufgaben- bzw. Arbeitsteilung für alle Beteiligten eine Hilfe.

3. Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems

Klassenlehrkräfte

Die Klassenlehrkräfte sind klassenbezogen die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten. Sie beraten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über Erziehung und Unterricht im Rahmen der Klasse. Spezifische Beratungsgespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse mit den Eltern kommen hinzu.

Die Beratung und Unterstüzung der Schüler- und Elternvertreter der Klasse mit den damit verbundenen Informationen gehört ebenfalls dazu. Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen bezüglich der Lernentwicklung, des Sozialverhaltens und die Erstellung von Förderplänen und/oder Lernentwicklungsberichten sind ebenfalls Bestandteil ihrer Beratungsarbeit.

Des Weiteren können Klassenlehrkräfte die Schulleitung im Bereich des klassenbezogenen Schullebens und Unterrichts im Rahmen der Konferenzen beraten.

Fachlehrkräfte

Fachlehrkräfte sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Fachinhalte, Leistungsstand, Leistungsbewertung, Arbeits- und Sozialverhalten sowie damit verbundene Schullaufbahnmöglichkeiten können z.B. Inhalte der Gespräche sein.

Sie können die Schulleitung im Bereich des fachbezogenen Arbeitens im Rahmen der Konferenzen beraten.

Des Weiteren gibt es an unserer Schule Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben, aus denen Beratungsanlässe erwachsen können:

SV- Lehrkraft

Die SV- Lehrkraft berät die Schülervertretung unserer Schule in ihren Aufgaben, unterstützt diese bei der SV-Konferenzarbeit und begleitet die Wahlen der SV. Diese Lehrkraft genießt das besondere Vertrauen der Schülerschaft und kann bei persönlichen und schulischen Problemen von >den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden.

Die Schüler können gemäß § 80 Abs. 6 NschG aus den Lehrkräften ihre SV-Beraterin selbst wählen.

Beratungslehrkraft

Die Beratungslehrkraft ist an der Schule der präsente Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie ist Erlass gemäß 2-jährig ausgebildet, offiziell eingesetzt und erhält 3 Verlagerungsstunden. Sie wird schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig. Die Beratungslehrkraft ist zuständig für die Klärung eines Problemfalls und klärt, ob ggf. die Vermittlung an andere oder externe Personen des Unterstützungssystems erfolgen sollte.

Die Beratungslehrkraft erstellt Erlass gemäß das Beratungskonzept der Schule, entwickelt es weiter, untersützt die Schule im Bedarfsfall bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten und führt ggf. Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern durch. Die Lehrkraft arbeitet in einem kooperativen Netzwerk mit allen intern wie extern an Beratung der Schule Beteiligten zusammen. Die Beratungslehrkraft pflegt einen guten Austausch mit externen Beratungs- und Präventionseinrichtungen und nimmt an regelmäßigen Dienstbesprechungen der BL der LSchB im Bereich Aurich teil. Supervisionen oder Fallbesprechungen der Schulpsychologie können besucht werden.

Die Beratungslehrkraft macht ihr Beratungsangebot schulintern öffentlich (Vorstellung bei Elternabenden und vor neuen Schülern/Klassen, Plakat in der Aula und der Schulhomepage. Jährlich einmal berichtet die Beratungslehrkraft im Rahmen einer Gesamtkonferenz über die Schwerpunkte ihrer Arbeit, über Fort- und Weiterbildungen.

Personalrat

Der Personalrat steht für Fragen bei der Regelung personeller, sozialer, organisatorischer oder sonstiger Fragen zur Verfügung und berät im Bedarfsfall bei Problemen bezüglich der Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte berät Mitglieder des Kollegiums und des nichtllehrenden Personals bei Bedarf in Anliegen aus den folgenden Bereichen: Vereinbarkeit von Famile und Beruf, Gleichstellung von Frauen und Männern, Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und Schutz vor sexueller Belästigung.

4. Externe Kooperationspartner unserer Schule

Neben den kommunalen Beratungsstellen der Region ist die zuständige Schulpsychologie in Aurich der erste Ansprechpartner bei Problemen, die über die an der Schule möglichen Lösungswege hinaus führen. Dies kommt besonders in Betracht, wenn schwerste Störungen vermutet werden. Auch psychologische Testverfahren mit Gutachten gehören in den Bereich der Schulpsychologie. Zudem bietet sie den an der Beratung Beteiligten Supervision und Fallbesprechungen an. Erlass gemäß bildet die Schulpsychologie Beratungslehrer aus und unterstützt damit den Aufbau und den Erhalt des Unterstützungs- und Beratungssystems der Schule.

Institutionen zur Lernhilfe/Lernentwicklung und therapeutische Einrichtungen der Region sind den an der Beratung Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch bei Beachtung der Schweigepflicht einbezogen werden.

Mit dem Amt für Kinder, Jugend und Famile, dem Gesundheitsamt, den örtlichen Betrieben und Verwaltungen, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, der Fachhochschulen und der Universität Oldenburg kann im Rahmen der Beratungsarbeit Kooperation für alle Beteiligten nötig oder wünschenswert sein.

Der Berufsberater der Agentur für Arbeit bietet bei Bedarf Unterstützung und Gespräche in der Schule an (siehe auch Konzept zur Berufsorientierung).

5. Besondere nach außen gerichtete konzeptionelle Beratungsbedingungen unserer Schule

    • Die sonderpädagogische Grundversorgung der Primarstufe seit 1989 in 7 Gesamtschulen.
    • Das Pilotprojekt MESEO (Modellprojekt Emotionale und Soziale Entwicklung in Ostriesland) seit 2003/04. MESEO ist seit 2008 als genehmigtes Schulkonzept eingeführt.
    • Die Kooperation mit dem Leinerstift bzw. mit der Johann-Heinrich-Leinerschule seit Gründung der ehemaligen Sonderschule/Förderschule Strackholt/Wiesmoor 1972.
    • Die Kooperation mit der KGS Großefehn als nachbarschaftlicher Partner bei Schullaufbahnberatungen.
    • Seit 2011 ist das Modell des Bildungsnetzwerkes entstanden, das eine Kooperation zwischen Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendamt, den KGSen Großefehn und Wiesmoor und dem Förderzentrum darstellt.
    • Die Kooperation mit anderen (Förder-) Schulen.

Evaluation: Stand Mai 2020

Leistungskonzept der David-Fabricius-Schule

Vorwort

Die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet, und die Konsequenzen für die Leistungsbewertung sind in den Richtlinien dargestellt.

Die Schülerinnen erhalten individuelle Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung und den erreichten Kompetenzstand. Lernerfolge und -schwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt.

Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung reflektieren die Lehrkräfte ihren Unterricht und ziehen daraus Schlüsse für die Planung des weiteren Unterrichts und für die Gestaltung der individuellen Förderung.

Kriterien und Maßstäbe der Leistungsbewertung sollen für
die Schülerinnen und Schüler transparent sein. Nur so werden Rückmeldungen durch die Lehrkraft und individuelle Förderhinweise nachvollziehbar und die Schülerinnen und Schüler können in die Beobachtung ihrer Lernentwicklung einbezogen werden. Sie lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen, Lernprozesse und unterschiedliche Lernwege und -strategien gemeinsam zu reflektieren und zunehmend selbst Verantwortung für ihr weiteres Lernen zu übernehmen.

Zudem ermöglicht ein solches Konzept ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Leistungsbewertung an unserer Schule. Es gibt den Lehrern wichtige Kriterien an die Hand und macht die Leistungsbewertung vergleichbar. Das Leistungskonzept bildet mit den Kriterienzeugnissen und den Förderplänen eine Einheit, die sich gegenseitig bedingen.

1. Leistungsbewertung im Fach Deutsch

1.1 Leistungen fördern und bewerten

Ziel ist ein pädagogisches Leistungsverständnis, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet.

Kontinuierliche Rückmeldungen und Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen:

Die Schülerinnen und Schüler erhalten kontinuierlich Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung und den individuell erreichten Kompetenzstand.

Lernerfolge und -schwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden.

Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt. Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung reflektieren die Lehrkräfte ihren Unterricht und ziehen daraus Schlüsse für die Planung des weiteren Unterrichts und für die Gestaltung der individuellen Förderung.

Orientierung an Kompetenzerwartungen:

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den beschriebenen Kompetenzerwartungen der Kerncurricula für Förderschulen Lernen pro Jahrgangsstufe am Ende des Schuljahres. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.

Schriftliche Arbeiten:

Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ werden in den Klassenarbeiten komplexe Leistungen des Faches überprüft. Dies können sein:

  • freie oder gebundene Texte,
  • durch Literatur angeregte Texte,
  • Textentwürfe und Überarbeitungen.
  • Inhaltsangaben von Sachtexten
  • Erstellen eigener Sachtexte
  • Bewerbungsmappen
  • Projektmappen

1.2.1 Leistungsbewertung im Fach Deutsch:

Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind neben punktuellen Leistungsüberprüfungen, z. B. durch schriftliche Übungen oder Klassenarbeiten, geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen der Schülerinnen und Schüler wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen werden.

1.2.1 Bereich „Sprechen und Zuhören":

(mündlicher Sprachgebrauch)

Beurteilungsschwerpunkte:

  • Verstehend zuhören,
  • Gespräche führen,
  • Zu anderen sprechen,
  • Szenisch spielen.

Rhythmisierung:

  • Ständige Beobachtung in Unterrichtsgesprächen,
  • regelmäßige Erzählkreise,
  • regelmäßiges Angebot der Partner- und Gruppenarbeit,
  • Themen gebundene Aufführungen.

Bewertung/Beurteilungsbereiche:

  • Qualität und Quantität der Beiträge werden bewertet,
  • Lautstärke und Artikulation beim Sprechen,
  • Situationsangemessenes Sprechen,
  • korrekte Darstellung von Sachverhalten und Geschehnissen,
  • grammatikalisch richtige Aussprache,
  • Diskussionsbereitschaft und Engagement in Partner- und Gruppenarbeit.

Die Zeugnisbeurteilung bzw. -note setzt sich aus den oben genannten Punkten zusammen. Zudem fließt der Bereich „Schreiben" mit ein.

1.2.2 Bereich „Schreiben":

(schriftlicher Sprachgebrauch)

Beurteilungsschwerpunkte:

  • Über Schreibfertigkeiten verfügen,
  • Texte situations- und adressatengerecht verfassen,
  • Texte richtig aufbauen und strukturieren können.

Es dürfen beim Aufsatzschreiben das Wörterbuch oder andere Nachschlagewerke genutzt werden.

Rhythmisierung:

2-3 Aufsätze je Halbjahr (ab Klasse 9 mit Notenbewertung der Rechtschreibung).

Bewertung:

  • Planung, Gestaltung, Beratung und Überarbeitung von Texten;
  • mit und ohne Bearbeitungshilfen seitens des Lehrers (je nach Differenzierung)

 

Zeichen

Bedeutung

A

Ausdruck

Gr

Grammatik

R

Rechtschreibung

S

Sinn

SB

Satzbau

T

Zeitfehler (Tempus)

V

Wortauslassung

W

Wiederholung

Z

Zeichenfehler

Lernbereiche:

Die Bewertung einer Rechtschreibleistung basiert auf den Vorgaben bzw. Anforderungen gemäß der Kernkompetenzen der Jahrgangsstufe und des individuellen Förderplans. Es werden nur die Fehler als solche gewertet, die sich auf den bereits im Unterricht thematisierten Lernbereich beziehen.

 

Abkürzung

Erläuterung

UW

Buchstaben/Wörter lesbar, formklar, flüssig schreiben, Wortgrenzen einhalten

LB

Laute heraushören / Buchstaben zuordnen, Buchstaben unterscheiden

LD

Laut-Buchstaben-Folgen einhalten

LV

Kennzeichnung langer und kurzer Vokale

WA

Wortarten kennen und bestimmen können

WU

Wortstammprinzip kennen und anwenden

WZ

Wortbildungen erkennen, Rechtschreibmuster

AF

Sensibilität für Ausnahmeschreibungen

SZ

Satzanfang groß, Satzzeichen setzen

SA

Syntax, Endungen, Geschlecht

ab 3 zu wertenden Fehlern in einem Wort = 2 UW-Fehler

Als Lernstandsüberprüfung dienen die standardisierten Diktate.

Die Lernstandsüberprüfungen werden in den Klassenstufen 5 - 7 monatlich geschrieben. In Klassenstufe 8 - 9 können sie auch durch Projektarbeiten, Referate oder Halbjahresarbeiten abgelöst werden.

Bewertung der standardisierten Diktate

Die Berechnung der Noten entspricht der Statistik (s. Anlage 1)

 

Prozentwert

Fehleranzahl

Note

 

0%

0

1

sehr gut

2%

1

1-

sehr gut -

4%

2

2+

gut +

6%

3

2

gut

8%

4

2-

gut-

10%

5

3+

befriedigend

12%

6

3

befriedigend

13-16%

7-8

3-

befriedigend -

17-18%

9

4+

ausreichend +

19-22%

10-11

4

ausreichend

23-24%

12

4-

ausreichend -

ab 26%

13

5

mangelhaft

ab 40%

20

6

ungenügend

1.3 Weitere Beurteilungsschwerpunkte

Neben den standardisierten Diktaten fließen in die Gesamtbewertung des Schwerpunktes „Richtig Schreiben" die folgenden Beurteilungsbereiche ein:

Methoden, Arbeitstechniken:

  • selbstständig arbeiten,
  • Übungen protokollieren (Pass),
  • mitsprechen,
  • Sortierübungen (Bildkartei, MWS),
  • abschreiben (MWS, Wörterlisten, Texte),
  • Selbst-, Partnerdiktat (MWS, WL, Texte),
  • Bemühen um rechtschriftliche Richtigkeit.

Korrekturtechniken:

  • eigene Texte lesen und die Fehler erkennen und korrigieren,
  • Wortebene: zerlegen, ableiten, zurückführen,
  • Wörter im Wörterbuch nachschlagen.

Diese Kompetenzen werden vom Lehrer im Unterricht beobachtet und entsprechend im Verlaufe des Schuljahres dokumentiert.

Zudem dienen als Grundlage der Leistungsbewertung die eigenen Texte der Schülerinnen, die vom Lehrer hinsichtlich der Rechtschreibleistung analysiert werden und in den weiteren individuellen Förderplan eingehen.

1.4 Mit Texten und Medien umgehen

Beurteilungsschwerpunkte:

  • über Lesefähigkeiten verfügen,
  • über Leseerfahrungen verfügen,
  • Texte erschließen/Lesestrategien nutzen,
  • Texte präsentieren,
  • mit Medien umgehen.

Rhythmisierung:

Drei Lesetests je Halbjahr mit Notenbewertung.

Bewertung

  • Sinnentnahme von Texten,
  • Lesefluss und Betonung bei geübten Texten,
  • Lesefluss bei ungeübten Texten.

 

 

1.5 Weitere Beurteilungsbereiche

  • Nutzung der Schülerbücherei und qualitativ/quantitativ
  • Vortrag von eingeübten Texten,
  • Internetrecherche am Computer.

Leistungsbewertung im Bereich „Lesen“:

1.6 Gesamtnote Deutsch auf dem Zeugnis

Die Gesamtnote Deutsch setzt sich auf dem Zeugnis aus den einzelnen Bereichen zusammen und unterliegt folgender Gewichtung:

 

Bereich

Gewichtung

Sprache ( schriftlicher Sprachgebrauch)

x 2

Lesen

x 2

Rechtschreiben

X 1

Leistungsbewertung im Fach Mathematik

Leistungserziehung und Leistungsbeurteilung im Mathematikunterricht erhalten die Lernfreude, stärken die Leistungsbereitschaft und fördern die Fähigkeit zur angemessenen Selbsteinschätzung.

Grundlage für die Beurteilung bilden laut Lehrplan die prozessbezogenen Kompetenzen (Problemlösen/kreativ sein, modellieren, argumentieren, darstellen/kommunizieren) und inhaltsbezogenen Kompetenzen (Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten/Häufigkeiten/Wahrscheinlichkeiten).

1. Sonstige Leistungen

2. Schriftliche Arbeiten

3. Tests
4. Klassenarbeiten

 

 

 

 

 

 

2.1 Sonstige Leistungen:

  • Qualitative mündliche Mitarbeit,
  • schriftliche Mitarbeit (Heftführung und Eigenkontrolle),
  • kurze schriftliche Tests (zu individuellen Zeitpunkten),
  • Hausaufgaben (Lernstudio),
  • Beiträge zur Gemeinschaftsarbeit (Hilfestellung für andere Kinder),
  • Beachtung des Lehrers,
  • Ehrgeiz.

2.2.Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten):

Zur Gestaltung und Bewertung von Mathematikarbeiten wurden die nachfolgend dargestellten Beschlüsse getroffen. Sie sollen sicherstellen, dass in allen Klassen und Jahrgangsstufen
die erreichten Lernziele anhand zumindest ähnlicher Anforderungen überprüft werden.

Die meisten Mathematikarbeiten werden in Abstimmung mit den jeweiligen Klassenlehrern geschrieben.

Es werden mindestens 3 - 4 Arbeiten pro Halbjahr geschrieben. Sie sind den Schülerinnen und Schülern in der Regel mindestens eine
Woche vorher anzukündigen.

Aufgabe einer Klassenarbeit ist die Überprüfung bezüglich der

  • Sicherheit im zuletzt erarbeiteten Stoff,
  • Verfügbarkeit von zurückliegenden Stoffgebieten,
  • mathematischen Denkfähigkeit.

Die Überprüfung dient der Messung des Leistungsstandes der Schülerinnen sowie der Rückmeldung an die Lehrkräfte, Eltern und die Schülerinnen.

Aufbau der Arbeit:

1. Grundrechenaufgaben,

2. formale Aufgaben aus dem letzten Stoffgebiet,

3. Knobelaufgaben,

4. evtl. formale Aufgaben aus dem gesamten Schuljahr,

5. mindestens eine Sachaufgabe,

  • mindestens eine Aufgabe mit Bezug zum letzten Sachgebiet,
  • evtl. eine Aufgabe zu weiter zurückliegenden Themen oder mit besonderem Anspruch an mathematisches Denken.

Zur weiteren Differenzierung der Klassenarbeiten können den Schülern folgende Hilfen und Unterstützungen angeboten werden:

1. mehr Bearbeitungszeit

2. Gewährung von weitergehenden Hilfsmitteln>

3. Vorgabe von Fragen bei Sachaufgaben /

differenzierte Aufgabenstellung

Der Umfang einer Klassenarbeit sollte in der Regel so sein, dass die Klassenarbeit in 45 Minuten zu bewältigen ist. Die Schüler können erkennen, welche Punkte sie in den Aufgaben erreichen können.

Notenschlüssel:

Für die Zensierung wurden, bezogen auf die Höchstpunktzahl, folgende Vereinbarungen getroffen:

 

Note

Punkte

sehr gut

mehr als 97 % aller Punkte

gut

bis 83 % aller Punkte

befriedigend

bis 67 % aller Punkte

ausreichend

bis 50 % aller Punkte

mangelhaft

bis 33 % aller Punkte

ungenügend

Weniger als 32 % aller Punkte

3. Leistungsbewertung im Fach NAWI

Grundlage der Leistungsbewertung in den Naturwissenschaftlichen Fächern sind alle von der Schülerin bzw. vom Schüler erbrachten Leistungen. Die Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf den Lernprozess, die mündlichen Leistungen und die praktischen Arbeiten. Als geeignete Dokumentationsform der Leistungen bietet sich z. B. ein Forscher- und Lerntagebuch an. Dieses enthält Dokumente über die jeweiligen Lernprozesse und die Lernergebnisse und spiegelt die Wege und Kontexte des Lernens wider. Es ermöglicht die Hinführung zur Selbstgestaltung und Reflexion des eigenen Lernens und bietet gleichzeitig eine aussagefähige, verlässliche Grundlage für die Evaluation des Lernerfolgs.

3.1 Mündliche Mitarbeit:

 

  • zur mündlichen Mitarbeit zählt Eigenproduktion, d.h. selbst initiierte, aktive Tätigkeiten (Qualität - Quantität),
  • aber auch Reproduktion des Gelernten.

 

      1. 3.2 Praktische Arbeiten:

         

        • das Aufbauen und Durchführen von Versuchen,
        • das Anlegen von Sammlungen und Ausstellungen,
        • die Pflege von Tieren und Pflanzen,
        • die Nutzung von Werkzeugen und Messinstrumenten,
        • die Anfertigung von Tabellen, Zeichnungen, Collagen und Karten,
        • das Bauen von Modellen.

        3.3 Schriftliche Arbeiten:

        Am Ende einer Unterrichtsreihe werden schriftliche Darstellungen oder Dokumentationen ergänzend bewertet.

        Diese können sein:

        • Heftführung,
        • Bilder,
        • freie Texte,
        • Portfolio,
        • Forscher-/Lerntagebuch,
        • Lernzielkontrolle.

        3.4 Zusammensetzung der Zeugnisbeurteilung bzw. Zeugnisnote

         

        4. Leistungsbewertung in den Fächern katholische und evangelische Religionslehre

        Religion ist ein gleichwertiges Schulfach mit allen Rechten und Pflichten; wie andere Fächer sollte sich der RU den Erfordernissen von Leistungsbeurteilung und Benotung nicht entziehen, dabei aber die Verwendung von Lernentwicklungsberichten deutlich fokussieren. Im Religionsunterricht dürfen mündlich, schriftlich und praktisch erbrachte Leistungen der Schüler/innen bewertet werden.

        Dabei soll der Schüler im Schuljahr:

        • sich mit Grundformen religiöser Praxis beschäftigen,
        • sich mit biblischen Texten handelnd auseinander setzen,
        • sich bewusst mit Problemen des menschlichen Miteinanders auseinander setzen und dabei Verbindungen zur eigenen Lebenswirklichkeit ziehen,
        • sich mit Menschen beschäftigen, die sich vorbildlich für andere eingesetzt haben,
        • themenbezogene Fragen formulieren, vorläufige Antworten entwerfen und fachbezogenes Wissen anwenden.

        Dabei soll der Schüler:

        • sein Repertoire an Grundformen religiöser Praxis erweitern und diese auch mitgestalten,
        • Glaubensinhalte in Bildern und bildhafter Sprache entdecken,
        • den Unterricht durch Gesprächsbeiträge bereichern und sich aktiv mit den Inhalten auseinander setzen,
        • Bezüge zwischen den Unterrichtsinhalten und der eigenen Lebenswirklichkeit herstellen,
        • sich mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden anderer Konfessionen und Religionen auseinander setzen,
        • die Kirche als Gebäude, ihre Funktionen, als Ort der Versammlung und Feier der christlichen Gemeinschaft kennen lernen und erfahren.

        4.1 Mündliche Mitarbeit:

        • zur mündlichen Mitarbeit zählt Eigenproduktion, d.h. selbst initiierte, aktive Tätigkeiten (Qualität - Quantität),
        • aber auch Reproduktion des Gelernten.

        4.2 Praktische Arbeiten

        • praktische Leistungen zeigen sich in zahlreichen Formen des Gestaltens, Darstellens, Auswertens und Erkundens.

        4.3 Schriftliche Arbeiten

        • am Ende einer Unterrichtsreihe werden schriftliche Darstellungen oder Dokumentationen ergänzend bewertet.

         

        • Diese können sein:

        • Hefter/Themenheft;
        • Bilder,
        • freie Texte,
        • Portofolio,
        • Lerntagebuch,
        • Lernzielkontrollen,
        • Hausaufgaben.

        Nicht bewertet werden:

        • religiöse Überzeugung,
        • religiöse Praxis,
        • religiöse Haltung.

        4.4 Leistungsbewertung in den Klassenstufen 5-7

        4.5 Leistungsbewertung in den Klassenstufen 8-9

         

        5. Leistungsbewertung im Englischunterrich

        5.1 Zielsetzung

        Die Zielsetzung des Fremdsprachenunterrichts sollte sein, bei den Schülern Lernfreude zu entwickeln und positive Lernerfahrungen zu ermöglichen. Die Schüler sollen ihre Redehemmungen verlieren und in die Lage versetzt werden, Englisch zu kommunizieren. Auch soll das Hörverstehen besonders geschult werden. Die Leistungen werden im Lernprozess beobachtet. Im Fokus stehen die individuellen Lernfortschritte des Schülers und dessen gezeigte Anstrengungsbereitschaft.

        Bei der Leistungsbewertung kommen anforderungsbezogene Kriterien zum Einsatz (s. Kernkompetenzen):

        • Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle Bereiche des Faches, wobei die Schwerpunkte Hörverstehen Sprechen und Leseverstehen vorrangig berücksichtigt werden, (vgl. Kerncurricula)
        • In den Klassenstufen werden nur kurze, schriftliche Arbeiten geschrieben.

        5.2 Aspekte der Leistungsbewertung

         

        Fähigkeiten/Fertigkeiten

        Bewertungskriterien

        1. Hörverstehen

         

        • der S. lässt sich auf Einsprachigkeit ein

        • der S. versteht häufig wiederkehrende classroom phrases

        • (z. B. Aufforderungen und Erklärungen)

        • der S. erfasst den Inhalt von Gehörtem mit Hilfe von Mimik und Gestik

        • der S. ordnet einem Wort/Satz ein Bild zu

        • der S. versteht Schlüsselwörter in einem gehörten Text

        • der S. versteht Einzelheiten in einem vertrauten kurzen Text

        • der S. versteht die globale Bedeutung eines Textes

        2. Sprechen

        • der S. zeigt Kommunikationsbereitschaft

        • der S. beteiligt sich aktiv am Unterricht

        • der S. spricht typische Lautmuster richtig nach

        • der S. verfügt über angemessene Aussprache und Intonation

        • der S. benennt gelernte Gegenstände

        • der S. benutzt einfache, vorher geübte sprachliche Mittel

        • der S. kann vertraute Texte szenisch gestalten

        • der S. kann einfache Texte auswendig vortragen

        3. Leseverstehen

        • der S. erkennt vertraute Wörter wieder

        • der S. ordnet das Klangbild einem bekannten Schriftbild zu

        • der S. ordnet das Schriftbild dem entsprechenden Bild zu

        • der S. kann bekannte Sätze /Texte verstehen und gestaltend vorlesen

        4. Schreiben

        • der S. schreibt Wörter und kurze Sätze sicher ab

        • der S. beschriftet selbstständig anhand einer Vorlage Bilder

        • der S. erstellt eigenständig kurze Texte aus bekannten Satzbausteinen

        5. Lern- und

        Arbeitstechniken

        • der S. hält gelernte Wörter in einer Wörtersammlung/Wörterbuch fest

        • der S. sucht und nutzt selbstständig Hilfsmöglichkeiten (z.B.
          Bildwörterbuch)

        • der S. führt den Englischschnellhefter sauber und ordentlich

        • der S. findet Möglichkeiten, sich mitzuteilen (Mimik, Gestik)

        • der S. überarbeitet eigene Texte mit Hilfe von Vorlagen

        • der S. dokumentiert und reflektiert eigene Lernfortschritte und Fähigkeiten (Portfolio)*

        * Portfolio:

        • eine Dokumentation des Gelernten
        • eine gezielte Sammlung von Schülerarbeiten, die die Geschichte der Anstrengung, Fortschritte und Leistungen erzählt
        • konzentriert sich auf die Arbeit der Schüler und deren Reflexion über ihre Arbeit
        • das Material wird auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen gesammelt
        • dokumentiert Fortschritt und persönliche Lernwege

        5.3 Leistungsbewertung in den Klassenstufen 5-7

        5.4 Leistungsbewertung in den Klassenstufen 8-9

         

        6. Leistungsbewertung im Fach Sport

        Die Leistungsbeurteilung im Sportunterricht orientiert sich an den pädagogischen curricularen Vorgaben für den Schulsport an Hauptschulen und den Richtlinien für die Förderschulen.

        Dabei sind der jeweilige Entwicklungsstand, der individuelle Lernfortschritt und die Anstrengungsbereitschaft besonders zu berücksichtigen.

        6.1 Erfolgskontrollen:

        Die Feststellung des Leistungsstandes findet durch Erfolgskontrollen statt. Sie sollen anspornende Wirkung haben, indem Ziele vorgegeben werden, die von den Kindern zu erreichen sind. Die Ergebnisse der Erfolgskontrollen schaffen Voraussetzungen dafür, dass die Kinder selber Erfolg und Misserfolg beurteilen und damit lernen, sich selber einschätzen zu können.

        Neben den vielfältigen, individuellen Herausforderungen im Unterricht, in denen der Lehrer die Eindrücke während der Unterrichtsstunde auf einem Beobachtungsbogen festhält, steht die punktuelle Überprüfung am Ende einer Unterrichtseinheit, die eine der neun vorgegebenen Bereiche und Schwerpunkte für den Sportunterricht abdeckt:

        1. den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen,
        2. das Spiel entdecken und Spielräume nutzen,
        3. Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik,
        4. Bewegen im Wasser - Schwimmen (2 Wochenstunden im 5-7 Schuljahr),
        5. Bewegen an Geräten – Turnen,
        6. Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste,
        7. Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele,
        8. Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport,
        9. Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport.

        Neben den messbaren Leistungen eines Schülers gibt es weitere, die in einer objektiven Erfolgskontrolle nicht erfasst werden können.>

        Ausgangspunkt für die Leistungsbewertung ist daher:

          die unterschiedlichen körperlichen, psychischen und sozialen Voraussetzungen von Jungen und Mädchen
      2. der individuelle Lernfortschritt
      3. Anstrengungsbereitschaft
      4. Selbstständige Nutzung zusätzlicher Übungsmöglichkeiten

Voraussetzung: genaue Beobachtung der einzelnen Schüler

des Weiteren sind die sozialen Kompetenzen zu bewerten:

        • Empathiefähigkeit
        • Konfliktfähigkeit
        • Rücksichtnahme
        • Hilfsbereitschaft
        • Kooperationsbereitschaft
        • Wahrnehmung und Beurteilung von fremden und eigenen Bewegungshandlungen/Verhalten

--> nicht messbar, persönliche Einschätzung der Lehrkraft

und die körperlich-sportliche Leistungsfähigkeit:

        • Sportmotorischer Lern- und Leistungsfortschritt
        • Koordination
        • Kreativität
        • Vielseitigkeit
        • Ausdauer
        • Kondition

--> messbare Leistungen

Hinzu kommen die Leistungen bei Wettkämpfen:

        • Fußballturniere
        • Einsatz in Schulmannschaften

.Zusammensetzung der Zeugnisnote:

 

7.Leistungsbewertung im Fach Musik

7.1 Leistungen fördern und bewerten

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den Kompetenzerwartungen am Ende eines jeden Schuljahres und die gleichzeitig Perspektiven für die Unterrichtsarbeit des kommenden Schuljahres sind. Grundlage ist die Leistungsbewertung der von den Schülern erbrachten Leistungen.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht" umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.

7.2 Fachbezogene Bewertungskriterien

Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Experimentierfreude mit Stimme und Instrumenten
  • konstruktives Einbringen individueller und im Unterricht erworbener Kenntnisse
  • Schriftliches Abfragen
  • Mappenführung
  • Unterscheidung von Musikstücken
  • Fähigkeit, Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren
  • praktische Beiträge in den Lernfeldern „Musik machen", „Musik hören" und „Musik umsetzen"
  • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und -produkte
  • das in der Schule über den regulären Musikunterricht hinausgehende Engagement
    ( Teilnahme am Gitarrenunterricht oder Schulband und Üben im Freizeitbereich)
  • Teilnahme am Chor/Auftritte bzw. Darbietungen während des Schullebens

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form - z.B. anhand von Beispielen - verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die
Leistungsanforderungen haben. Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse
und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über
einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen der Kinder wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen
werden.

7.3 Zusammensetzung der Zeugnisbeurteilung bzw. Zeugnisnote

Leistungsbewertung der Klassenstufen 5-7

7.4. Zusammensetzung der Zeugnisbeurteilung bzw. Zeugnisnote

Leistungsbewertung der Klassenstufen 8-9

8. Leistungsbewertung im Fach Kunst

8.1 Leistungen fördern und bewerten

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den Kompetenzerwartungen am Ende eines jeden Schuljahres und die gleichzeitig Perspektiven für die Unterrichtsarbeit des kommenden Schuljahres sind. Grundlage der Leistungsbewertung sind die von den Schülern erbrachten Leistungen.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht" umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.

8.2 Fachbezogene Bewertungskriterien

Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Interesse, Offenheit und Experimentierfreude
  • kreativer Umgang mit Techniken, Materialien und Werkzeugen
  • ökonomischer Umgang mit Ressourcen (Zeit, Material, Arbeitsabläufe)
  • Individualität und Originalität von Ergebnissen (Produkte, Prozesse, Gesprächsbeiträge)
  • Ausdruck und Aussagekraft einer künstlerischen Lösung
  • Fähigkeit, mit anderen Mitschülern Beiträge für gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren (Teamfähigkeit, Kooperationskompetenz)
  • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über Gestaltungsprozesse und –produkte

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form - z. B. anhand von Beispielen - verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben. Für eine umfassende Leistungsbewertung, die die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen
der Kinder wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen werden.

9.Leistungsbewertung im Fach AWT

Leistungsbewertung in den Klassestufen 8/9

Grundlage der Leistungsbewertung im Fach Arbeit/ Wirtschaft und Technik sind alle von der Schülerin bzw. vom Schüler erbrachten Leistungen. Die Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf den Lernprozess, die mündlichen Leistungen und die praktischen Arbeiten. Diese ergeben sich aus verschiedenen Praxisbereichen wie: Auricher Modell( s. Konzept Berufsorientierung), ein 14-tägiges Einstiegspraktikum in ortansässigen Betrieben und dem anschließenden Praxistag, der über 1,5 Jahre die Schlüsselqualifikationen der Berufswelt trainieren und einüben soll. Als geeignete Dokumentationsform der Leistungen bietet sich z. B. das Führen des Berufswahlpasses und der Berichtsmappe an. Diese enthalten Dokumente über die jeweiligen Lernprozesse und die Lernergebnisse und spiegelt die Wege und Kontexte des Lernens wider. Es ermöglicht die Hinführung zur Selbstgestaltung und Reflexion des eigenen Lernens im Praktikumsbetrieb und bietet gleichzeitig eine aussagefähige, verlässliche Grundlage für die Orientierung in der Berufswelt. Hinzu kommen die regelmäßigen Beurteilungen durch den Praktikumsbetrieb, die regelmäßigen Gespräche des Klassenlehrers mit den Betrieben der Praktikanten, den Berufsschullehrern im Auricher Modell, die Beurteilung der Berufscoaches im BIBB das zweimal im Zeitraum stattfindet, der Eignungstest durch das Arbeitsamt Emden und die anschließende Berufs- und Ausbildungsberatung durch das Arbeitsamt.

9.1 Fachbezogene Leistungsbewertung

Die Gesamtnote setzt sich also aus vielen Einzelbewertungen zusammen. Im schriftlichen Bereich werden:

  • Klassenarbeiten geschrieben zum jeweiligen Thema
  • Bewerbungsmappen erstellt
  • Berufswahlpass geführt
  • Praktikumsberichte geschrieben nach Vordrucken der Handwerkskammer
  • Projektmappen erstellt, deren Thema selbstständig von den Schülern gewählt und bearbeitet werden
  • Präsentation der Projektmappen
  • Referate verfasst

9.2 Leistungsbewertung im Fach Technik

Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen und den Lehrkräften Orientierung für die weitere Planung des Unterrichts sowie für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung.

Neben der kontinuierliche Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess und ihrer individuellen Lernfortschritte, die in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erfasst werden, sind die Ergebnisse schriftlicher, mündlicher und fachspezifischer Leistungen wie planerische, fachpraktische und gestalterische Leistungen zur Leistungsfeststellung heranzuziehen.

Im Fach Technik kommt der Lösung der fachgebundenen Aufgaben ein besonderer Stellenwert zu. Das Planen, Herstellen und Bewerten technischer Produkte trägt wesentlich zum technischen Verständnis der Schülerinnen und Schülern bei, hierbei ist besonders auf die Qualität der Lösung zu achten. Mündliche und fachgebundene Leistungen haben deshalb bei der Bestimmung einer Gesamtzensur ein deutlich höheres Gewicht als die schriftlichen Leistungen.

Zu den planerischen, fachpraktischen und gestalterischen Leistungen zählen unter anderem:

  • Planung, Herstellung und Bewertung von Produkten
  • Arbeitsorganisation (Zielstrebigkeit, Zeitmanagement, Selbstständigkeit, Einsatz von Materialien, Werkzeugen und Maschinen)
  • Qualität der Ausführung (einzelne Fertigungsschritte) und des Endproduktes

Zu den mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z.B.:

  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch (Zusammenfassen und Berichten)
  • Unterrichtsdokumentation (Protokolle)
  • Präsentation
  • Bewertung (Auswertung von Arbeitsergebnissen und/oder technischen Lösungsmöglichkeiten)

 

Fachwissen

Erkenntnisgewinnung

Beurteilung/Bewertung

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben technische Lösungen.

 

  • beschreiben den fachgerechten Umgang mit notwendigen Werkzeugen, Maschinen und Materialien

Die Schülerinnen und Schüler

  • analysieren technische Lösungen

 

  • planen die Herstellung eines Modells

 

  • stellen ein Modell selbstständig her

 

  • überprüfen ihr Modell

Die Schülerinnen und Schüler

  • bewerten technische Lösungen

 

  • beurteilen das Werkstück

 

  • verbessern ihr Modell eigenständig oder unter Anleitung

 

 

 

6.2 Zusammensetzung der Zeugnisnote:

10. Leistungsbewertung im Fach HWS

10.1 Leistungen fördern und bewerten

Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den Kompetenzerwartungen der Kerncurricula für Förderschulen und in Kl.8 und Kl. 9 ist die Grundlage der Leistungsbewertung zunehmend das Anforderungsniveau der BBS, Fachbereich HWS. Bewertet werden hauptsächlich die von den Schülern erbrachten praktischen Leistungen.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht" umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und schriftlichen Leistungen.

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch die Planung, die Vorbereitung und die Nachbereitung bewertet. Dabei wird die Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit bewertet.

10.2 Fachbezogene Bewertungskriterien

  • Fachbezogene Bewertungskriterien sind insbesondere:
  • Sauberkeit, beachten der Hygienevorschriften
  • planvolles Einrichten des Arbeitsplatzes( dazu gehört auch richtiges Eindecken)
  • ökonomischer Umgang mit Ressourcen (Zeit, Lebensmitteln und Arbeitsabläufen):
  • genaue Arbeit nach den Vorgaben;
  • Erlernen von Schneide-, Back-, und Gartechniken;
  • richtiger Einsatz von Küchengeräten;
  • Fähigkeit, mit anderen für gemeinsame Vorhaben zu planen und diese zu realisieren (Teamfähigkeit, Kooperationskompetenz);
  • Einkauf und Handlungsabläufe planen und berechnen können;
  • Kommunikations- und Reflexionskompetenz über die Arbeitsergebnisse;
  • Genaues Einhalten der Sicherheitsvorschriften;
  • Beherrschen von „Benimm- und Tischregeln“;
  • Erlernen von Textilpflege( reinigen, trocknen, bügeln und falten).

Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form - z. B. anhand von Beispielen - verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben. Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen
der Schüler, wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen werden.

 

 

11. Anhang

Förderpläne

Ausgehend von der Diagnose und der genauen Unterrichtsbeobachtung durch die Lehrkräfte wird für jeden Schüler im Schuljahr ein individueller Forder- und Förderplan erstellt und mit ihm und seinen Eltern besprochen.


Darin werden die Stärken und Schwächen benannt und konkrete Hilfen für daheim und in der Schule aufgezeigt. Dieser Forder- und Förderplan wird in Anlehnung an die in den Kerncurricula geforderten Kernkompetenzen mit gleichen Kompetenzerwartungen erstellt und ist auf die jeweiligen Lernstandards ausgerichtet. Darin enthalten sind die erforderlichen Maßnahmen, die einer individuellen Förderung dienlich sind. Teilweise werden diese mit den Eltern zusammen überlegt, so dass alle schulischen Maßnahmen vom Elternhaus unterstützt werden können. Dafür findet einmal im Schulhalbjahr ein Elternsprechtag statt. Durch das regelmäßige Fortschreiben der Förderpläne können die Lernerfolge kontinuierlich erfasst werden und für Schüler, Eltern und Lehrer transparent bleiben.

Konzept zur Lehrerfortbildung an der David-Fabricius-Schule Großefehn

Ausgangslage:

Gemäß des Niedersächsischen Schulgesetzes ist jede Lehrkraft zur Fortbildung in der unterrichtsfreien Zeit verpflichtet. Über die Teilnahme entscheidet die Schulleitung (gemäß §43 (2)).

Bezogen auf die David-Fabricius-Schule, Lernen (bis Juli 2021) und Geistige Entwicklung ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter sich regelmäßig fortbilden, um dem zunehmenden Beratungsbedarf der Schülerinnen und Schüler, den Kollegen der Regelschulen und den Eltern Rechnung zu tragen. Zudem beanspruchen die Schulprojekte Grundversorgung, die sonderpädagogische Unterstützung in den Sekundarstufen I der Regelschulen und der Mobile Dienst ES eine erhöhte Beratungskompetenz der Förderschullehrkräfte.

Grundsätzlich ergeben sich die Weiterbildungsbedarfe der sonderpädagogischen Lehrkräfte und Mitarbeiter durch die tägliche Arbeit mit deren Schülerinnen und Schülern der Förderschule und den Regelschulen, die von der David-Fabricius-Schule betreut werden (11 Grundschulen, KGS Wiesmoor und Großefehn, IGS Ihlow).

Bezug:

Qualitätsmerkmale 4.3 und Teilmerkmale 4.3.2 des Orientierungsrahmens Schulqualität

Maßnahmen:

  • Die Schulleitung informiert regelmäßig über Fortbildungsangebote.
  • Gewünschte Fortbildungswünsche zur SCHILF werden im Team ermittelt und besprochen. Ggf. werden Gastdozenten zu den SCHILF-Tagen eingeladen.
  • Regionale Lehrerfortbildungen werden je nach Bedarf in Abstimmung mit der Schulleitung und der Personalvertretung besucht.
  • Angebote der Universität Oldenburg im Bereich Sonderpädagogik können nach Absprache mit der Schulleitung besucht werden.
  • Die regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Scheins wird alle zwei Jahre ermöglicht.
  • In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr werden Maßnahmen zum Amok und zum Feueralarm regelmäßig geübt.
  • Die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter berichten in den Dienstversammlungen über die von ihnen besuchten Fortbildungen.

Evaluation:

Die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter werden regelmäßig nach ihrer Zufriedenheit mit den von der Schulleitung angebotenen Fortbildungsmaßnahmen befragt.

Stand: November 2020

Mobiler Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung

MESEO

Der Mobile Dienst Emotionale und Soziale Entwicklung unterliegt momentan einer allgemeinen Überarbeitung. Es werden in der kommenden Zeit Änderungen und allgemeingültige Regelungen in Kraft treten. Betroffen sein wird davon beispielsweise auch das Meldeverfahren.

Die grundlegende Anhörfassung ist einzusehen unter:

https://www.mk.niedersachsen.de/download/157904/Erlassentwurf_Sonderpaedagogische_Beratung_durch_Mobile_Dienste_.pdf

Bis auf Weiteres bitten wir aber, die hier vorgegebenen Formulare und den folgenden Meldeweg einzuhalten.

Stand: Oktober 2020

Wer bildet das Team des Mobilen Dienst ESE?

Der MD ESE für den Bereich Ihlow, Großefehn und Wiesmoor besteht derzeit aus einem Team von einer Sozialpädagogin, einer Intus-Kraft (Intensivunterstützung) und zwei Förderschullehrkräften.

Die Sozialpädagogin im Team ist Frau Johanna Reek. Sie übernimmt als angestellte Sozialpädagogin des Landkreises Aurich ca. 35 Stunden der Förderung nach individueller Absprache. Einige Stunden sind regelmäßig fest an den Schulen verankert, um einen Beziehungsaufbau zu den dortigen Kindern zu gewährleisten, es bestehen aber auch individuelle Einsatzmöglichkeiten.

Die Intus-Kraft, Frau Maike Behrends, steht dem Mobilen Dienst ESE mit 21,5 Stunden zur Verfügung. Ihr unterstützender Einsatz wird individuell im Team geplant und in den entsprechenden Förderplänen der Kinder verankert.

Die Förderschullehrkräfte im Team sind Frau Kerstin Radermacher und Frau Lindely Wasner. Die Beiden kommen aus dem Förderzentrum der David-Fabricius-Schule Großefehn und können bei Bedarf angefordert werden. Sie stehen mit jeweils 5 Stunden für den Mobilen Dienst zur Verfügung.

In welchen Fällen kann der Mobile Dienst ESE angefordert werden?

Der Mobile Dienst ESE ist grundsätzlich zuständig für Kinder mit Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Verhalten.

Dies können zum einen Schülerinnen und Schüler sein, die durch auffälliges Verhalten den Unterricht und Schulalltag deutlich stören. Zum anderen Schülerinnen und Schüler mit internalisierenden Verhaltensweisen. Weiterhin können Schwierigkeiten zwischen Lehrkraft und Kind oder Kind und Elternhaus, die sich in Schule bemerkbar machen, Anlass einer Kontaktaufnahme zum MD ESE sein.

Da viele Kinder häufig phasenweise und dann meist durch vorrübergehende oder akute Stressfaktoren oder außerschulische Gegebenheiten (z.B. Scheidung der Eltern, Umzug) besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung benötigen, sollten zunächst schulinterne Maßnahmen ausgeschöpft werden. In Zweifelsfällen kann der MD ESE aber für die Abstimmung der weiteren Vorgehensweise beratend hinzugezogen werden.

Grundsätzlich sollte das Verhalten über einen längeren Zeitraum (ca. 6 Monate) auffällig sein und zudem möglichst in verschiedenen Situationen und bei unterschiedlichen Personen auftreten.

Dennoch können natürlich durch Zuzug oder massiv gravierende Stressfaktoren manche Verhaltensweisen schon sehr viel früher ein Ausmaß erreichen, das einen Austausch mit und/oder Unterstützung durch den MD ESE sinnvoll macht.

Neben der präventiven Arbeit mit dem Ziel, durch entsprechende Fördermaßnahmen das Verhalten des Kindes wieder zu stabilisieren und ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes ESE zu verhindern, kann der MD ESE auch zur Unterstützung für Kinder mit bereits festgestelltem Unterstützungsbedarf ESE hinzugezogen werden.

Die Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme des MD ESE ist ein freiwilliges Angebot. Ein effektiver Nutzen setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus. Sind die Erziehungsberechtigten nicht mit der Kooperation des MD ESE einverstanden, kann lediglich eine Beratung der Lehrkraft stattfinden, aber keine individuelle Einzelarbeit mit dem betroffenen Kind!

Was macht der Mobile Dienst ESE?

Der Mobile Dienst ESE agiert in folgenden Arbeitsbereichen:

  • Beraten/Fördern
  • Diagnostizieren
  • Koordinieren
  • Fortbilden

 

Um beratend tätig sein zu können, sind zunächst Gespräche mit der oder den Lehrkräften des Kindes zur Situationsanalyse nötig, ebenso eine Anamnese und eine Analyse der der bisherigen Geschehnisse und Maßnahmen. Auch eine Hospitation, möglichst in Situationen mit dem auffälligen Verhalten, ist meist sinnvoll. Desweiteren können Eltern- und/oder Therapeutengespräche notwendig sein. Je nach Situation kann zusätzlich zu der informellen Diagnostik auch eine weitergehende Diagnostik mit standarisierten Verfahren erforderlich sein, die durch die Fachkräfte des MD ESE durchgeführt wird.

Gemeinsam mit der Lehrkraft, und auch dem Kind, werden erreichbare Ziele erarbeitet, die in einem zeitlich begrenzten Förderplan mit umsetzbaren Maßnahmen dokumentiert werden. Der Fokus liegt hier auf der zielgerichteten Umsetzbarkeit: Es sollen Maßnahmen erarbeitet werden, die für die ausführende Lehrkraft sinnvoll und anwendbar sind. Die Fachkräfte des MD ESE stellen hierzu Informations- und ggf. Fördermaterialien bereit. Sie beraten bei der Schaffung von räumlichen und strukturellen Bedingungen. Auch werden für den jeweiligen Problemfall optimierend zugeschnittene Unterrichtsgestaltungen und -methoden vorgeschlagen. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen erstellen sie den gemeinsam erarbeiteten Förderplan und üben ggf. entsprechende Maßnahmen mit den Beteiligten. Nach einer zeitnahen Reflexion und Auswertung der Förderziele und -maßnahmen kann dann eine Fortschreibung mit neuem Ziel erarbeitet werden oder die Unterstützungsmaßnahmen eingestellt werden.

Bei der Koordination wird zum Beispiel Vernetzungsarbeit zu außerschulischen Institutionen wie sozialen Diensten, Ärzten/Psychologen und anderen Kooperationspartnern geleistet, Angebote herausgesucht und Kontakte hergestellt, gegebenenfalls auch persönlich begleitet. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten, gerade bei der Moderation von Konflikten, wird in diesem Bereich beraten und unterstützt.

Ziel aller Maßnahmen soll es grundlegend sein, dauerhaft eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu sein. Gerade die beratende Funktion soll der (Klassen-)Lehrkraft hilfreiches Material und Methoden an die Hand zu geben, um selbst förderlich auf das (meist hilfesuchende) Verhalten der Kinder einzugehen und diesem wiederum Angebote zu machen, sozial und emotional angemessen zu reagieren. Direkter Kontakt zwischen der Fachkraft des MD ESE ist hier nicht zwangsläufig erforderlich. In leichtem Gegensatz dazu steht die direkt fördernde Funktion der MD-Fachkräfte. Hier ist ein direkter Kontakt zum Kind vorhanden, was je nach Schwerpunktlage im Einzelfall sinnvoll sein kann und dann individuell festgelegt wird.

Auch Fortbildungen zu ausgewählten Themen des Problembereichs „Soziale und Emotionale Entwicklung“ sollen in naher Zukunft Teil des Aufgabenfeldes des Mobilen Dienstes ESE sein.

 

Was möchte der Mobile Dienst ESE erreichen?

Ziel der Arbeit des MD ESE ist es, Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ESE eine Regelbeschulung zu ermöglichen.

Wie kann der Mobile Dienst ESE angefordert werden?

Allen Grundschulleitungen liegen Beauftragungsformulare für den MD ESE vor. Diese sollten so gut wie möglich ausgefüllt werden und an die David-Fabricius-Schule Großefehn geschickt werden.

Des Weiteren liegt den Grundschulleitungen eine Schweigepflichtsentbindung für die Arbeit des MD ESE vor, die im Falle einer Beauftragung ebenfalls vorab ausgefüllt werden sollte.

Eine Onlinemeldung ist derzeit noch nicht möglich, wird aber voraussichtlich nach einer allgemeinen Umstellung des Meldesystems möglich werden.

Wenn dem Team eine entsprechende Beauftragung vorliegt, wird sich ein Mitglied zeitnah mit der genannten Ansprechperson in Verbindung setzen. Gemeinsam kann dann das weitere Vorgehen besprochen werden.

Alle notwendigen Formulare finden Sie auch hier: XXX

Kontaktdaten des RZI:

RZI Landkreis Aurich
Leitung: Christoph Bahlmann
Extumer Weg 63
26605 Aurich
Tel. 04941 1644-41
0172 1882746
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Liste der Schulen unseres Zuständigkeitsbereiches:

Grundschulen:

Grundschule am Ottermeer,
Am Ottermeer 4
26639 Wiesmoor
Tel. 04944-2313
Fax 04944- 990413
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Holtrop
Mühlenweg 2 26629 Großefehn<br/p> Tel. 04943-1546
Fax 04943-9906602
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Wiesmoor Mitte
Schulstraße 6
26639 Wiesmoor
Tel. 04944-2179
Fax 04944-990320
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Mittegroßefehn
Neuer Weg 10
26629 Großefehn
Tel. 04943-842
Fax 04943-200466
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Grundschule am Fehnkanal
Oldenburger Straße 122
26639 Wiesmoor
Tel. 04944-3242
Fax 04944-990437
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Strackholt
Schulstraße 3
26629 Großefehn
Tel. 04946-1276
Fax 04946-912054
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Greta-Schoon-Grundschule Spetzerfehn
Ülkeweg 77
26629 Großefehn
Tel. 04943-765
Fax 04943-990161
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Simonswolde
Ihlower Stein 51
26632 Ihlow
Tel. 04929-337
Fax 04929-990297
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Westerende
Auricher Straße 35
26632 Ihlow
Tel. 04941- 3876
04941-6982191
04941-6982192
Fax 04941-6982190
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grundschule Weene
Weener Weg 28
26632 Weene
Tel. 04941-4904
Fax 04941-969299
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

IGS/KGS

IGS Ihlow
Hermann-Tempel-Schule
Alte Wieke 2-4
26632 Ihlow
Tel. 04929-915830
Fax 04929-9158330
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

KGS Wiesmoor
Schulstraße 8
26639 Wiesmoor
Sek I Tel. 04944-92740
Fax 04944-927422
Sek II Tel. 04944-927410
Fax 04944-927411
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

KGS Großefehn
Kanalstraße Nord 91a
26629 Großefehn
Tel. 04943-787
Fax 04943-4892
Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Joomla templates by a4joomla