Personalkonzept

Die David-Fabricius-Schule ist eine Förderschule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen und Geistige Entwicklung. Deshalb ist es besonders wichtig, Lehrkräfte im Team zu haben, die Sonderpädagogen sind.

Außerdem werden diese im mobilen Einsatz an den Schulen benötigt, die mit der David-Fabricius-Schule einen Kooperationsvertrag eingegangen sind. Dazu gehören sieben Grundschulen aus der Region Wiesmoor und Großefehn und die beiden dazugehörigen Kooperativen Gesamtschulen. In der an diesen Schulen eingerichteten Grundversorgung und im Mobilen Dienst ES können nur Sonderpädagogen den Regelschullehrern zur Seite gestellt werden. Diese haben die Aufgabe, die Kollegen zu beraten und im Unterricht zu unterstützen, um die Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu fördern. An den beiden Kooperativen Gesamtschulen werden im Bildungsnetzwerk im Sek I- Bereich und in den Integrationsklassen Sonderpädagogen den Regelschullehrern zur Seite gestellt. Auch hier werden diese zur Fortsetzung der integrativen Förderung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf benötigt. Die Arbeit der Sonderpädagogen wird zusätzlich durch Sozialpädagogen unterstützt, die ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule, Elternhäusern und Jugendamt darstellen. In gemeinsamen Teambesprechungen werden Förderpläne, Elternarbeit und Beratung der Regelschullehrer besprochen.

An der David-Fabricius-Schule werden zu den Sonderpädagogen noch Fachlehrer, Erzieher, Heilerziehungspfleger und Schulbegleiter eingesetzt. Hinzu kommen Referendare und Praktikanten. Diese ermöglichen stundenweise Doppelbesetzungen, so dass zusätzliche Förderung in den verschiedenen Fächern möglich wird. Besonders im Schulzweig GE sind die zusätzlichen pädagogischen Mitarbeiter notwendig. Diese unterstützen die Schüler bei Bedarf auch in lebenspraktischen Dingen.

Vor Beginn des jeweiligen Schuljahres können die Kollegen auf einem „ Wunschzettel“ aufschreiben, welche unterrichtlichen Schwerpunkte sie sich für das kommende Schuljahr wünschen. So gibt es Kollegen, die z. B. lieber mit jüngeren Schülern oder umgekehrt lieber in der Oberstufe mit älteren Schülern arbeiten möchten und entsprechende Erfahrungen mitbringen. Es gibt Sonderpädagogen, die lieber in der Grundversorgung eingesetzt werden und wiederum andere, die eine eigene Klasse im Förderzentrum leiten möchten. Der entsprechende Wunsch wird geprüft und nach Möglichkeit auch mit eingeplant. Der Einsatz der Kollegen richtet sich außerdem nach Ausbildung und Fächerkombination. Nicht immer lassen sich alle Vorstellungen und Wünsche ermöglichen. Doch ist es der Schulleitung wichtig, möglichst die Kollegen so einzusetzen, dass ein Höchstmaß an qualifizierter Arbeit möglich wird. Dies ist nur durch ein hohes Maß an Motivation und Engagement zu erreichen. Es ist dann selbstverständlich, dass die Kollegen im Bedarfsfall auch in anderen Arbeitsbereichen eingesetzt werden müssen.

Kriterien für den Einsatz des Sonderpädagogen sind:

  • Qualifikation und Fächerkombination
  • Eigene Wünsche
  • Teilzeit oder Vollzeit
  • Bedarf der Förderschule
  • Bedarf in der Grundversorgung
  • Bedarf im Mobilen Dienst
  • Bedarf im Bildungsnetzwerk
  • Bedarf durch Inklusion

 

Neue Kolleginnen und Kollegen werden vor der Übernahme der neuen Klasse durch ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung und der ehemaligen Klassenlehrerin informiert und eingearbeitet. Außerdem gibt es für jeden neuen Kollegen eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen

Es gibt gewählte Personalvertretungen für die Sonderpädagogen im mobilen Einsatz, für die Kollegen im Förderzentrum und für die pädagogischen Mitarbeiter. Es finden regelmäßig Personalversammlungen statt.

Die Schulleitung führt in regelmäßigen Abständen Personalgespräche und hospitiert im Unterricht. Über die Personalgespräche hinaus finden persönliche Gespräche bei Bedarf statt. Da die D-F-S relativ klein ist und das Kollegium sehr überschaubar, sind solche Gespräche sehr viel leichter zu organisieren als in größeren Systemen. Dadurch ist ein sehr kollegialer und fairer Umgang im Kollegium Usus geworden.

Durch regelmäßige Supervisionen können Konfliktherde schnell erfasst und besprochen werden. Das dient der guten Schulatmosphäre, die sich auch auf die Schüler überträgt und zu einer motivierten Arbeitshaltung beiträgt.

Der Einsatz von pädagogischen Mitarbeitern wird durch die verschiedenen Bedarfe der Schüler mitbestimmt. Im Schulzweig GE werden vor allem die Klassenlehrer durch Schulbegleiter im Pflegebereich unterstützt.

Bei Schülern mit Förderbedarf ESE im Schulzweig Lernen können zeitweise I- Helfer zur Unterrichtsbegleitung eingesetzt werden. Dies ermöglicht in Konfliktsituationen den Schüler in Begleitung des Schulbegleiters aus dem Unterricht zu nehmen. Mit Gesprächsangeboten kann die Krise aufgefangen und bearbeitet werden, ohne dass für die restlichen Schüler der betroffenen Klasse der Unterricht gestört wird. Auch ermöglicht es den Schülern mit erheblichen Konzentrations-schwierigkeiten (ADHS) zeitweise in Begleitung aus dem Unterricht auszusteigen um neue Energie zu tanken. Durch den Einsatz von Schulbegleitern bleiben diese Schüler dabei unter Aufsicht und werden betreut.

Praktikanten und Referendare ergänzen den Unterricht durch zusätzliche Angebote und lernen zudem, neue pädagogische Konzepte zu erproben. Für die Auszubildenden bietet dies die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Für die Schule hat es den Vorteil, immer an neuen pädagogischen Konzepten teilzunehmen und durch neue Ideen in der täglichen Arbeit bereichert zu werden.

Pausenkonzept der David-Fabricius-Schule

 

Seit mehreren Jahren bieten wir den Schülerinnen und Schülern vielfältige Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Pausen. Neben einigen Bänken und zwei Trampolinen bietet der Schulhof verschieden Bewegungsmöglichkeiten. Es gibt Tischtennisplatten, Spieleausleihe, Go-Carts und eine Nestschaukel. In der Aula können die Schülerinnen und Schüler an zwei Tischfußballtischen (Kickertische) spielen.

Auf dem Pausenhof befindet sich ein Holzhaus, in dem Spielgeräte für die Spielausleihe aufbewahrt werden. Jede Schülerin/jeder Schüler darf sich in den Pausen ein Spielgerät seiner Wahl ausleihen.

Etwas abseits vom zentralen Pausenhof befindet sich ein Fußballplatz, auf dem die Schülerinnen und Schüler in den Pausen Fußball spielen können, ohne die anderen beim Spielen zu behindern oder zu gefährden.

Aufsicht

Während der Pausen ist die Aufsicht immer durch zwei Lehrkräfte bzw. pädagogische Mitarbeiter gewährleistet. Zusätzlich sind immer Schulbegleiter auf dem Schulhof, die die Schülerinnen/Schüler ebenfalls beaufsichtigen.

Kickertische

Nur in der Regenpause dürfen die Schülerinnen und Schüler sich in der Aula aufhalten. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es für die Schülerinnen und Schüler sehr wichtig ist, sich in den Pausen möglichst viel an der frischen Luft zu bewegen. Sollte das Wetter dies nicht zulassen, stehen den Schülerinnen und Schülern zwei Kickertische und eine Tischtennisplatte zur Verfügung. Diese wurden von der Schule und vom Förderverein der Schule angeschafft.

Eine Spielordnung ist von den Schülerinnen und Schülern einzuhalten, um Sachbeschädigungen zu vermeiden. Hält sich eine Schülerin/ein Schüler nicht an die Vereinbarungen, kann ein vorübergehender Spielausschluss erfolgen. Dieses Angebot plus Spielangebot in der Aula kann nur in der Regenpause von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Außerdem wird es durch Mal- und Bastelangebote ergänzt. Bei gutem Wetter sollen möglichst alle Schülerinnen und Schüler ihre Pause draußen verbringen.

Spielausleihe

Die Spielausleihe für den Außenbereich findet im Blockhaus am Rande des Schulhofs statt. Die Ausleihe wird von den Schulbegleitern übernommen.

Die Spielgeräte stehen den Schülern in jeder Pause zur Verfügung.

Zur Verfügung stehen folgende Spielgeräte:

  • Bälle
  • Pedalos
  • Hula-Hopp Reifen
  • Stelzen
  • 3 Go-Karts
  • Cityroller

Die Spielgeräte sind beim Gong, der das Ende der Pause verkündet, zurückzugeben. Das Angebot der Spielausleihe wird von allen Klassen genutzt.

Fußballplatz

Der Fußballplatz grenzt an die Nordseite des Schulgebäudes. Hier können die Schülerinnen und Schüler ungestört, jedoch unter Aufsicht eines Lehrers, Fußball spielen. Die beiden Tore bestehen aus witterungsbeständigem Aluminium. Fußbälle sind bei der Spielausleihe erhältlich. Am Fußballspiel nehmen verschiedene Schüler aller Klassen teil.

Basketballfeld

Es ist ein Basketballfeld mit fest installierten Basketballkörben vorhanden. Der Basketball dafür kann an der Spielausleihe ausgeliehen werden.

Klettern/Schaukeln

Des Weiteren befinden sich ein Klettergerüst und eine Nestschaukel auf dem Schulhof.

Tischtennisplatten

Auch fest montierte Tischtennisplatten können auf dem Schulhof genutzt werden. Dazu kann bei der Spielausleihe Tischtennisschläger und Bälle ausgeliehen werden.

Trampoline

Auf dem Schulhof befinden sich ebenfalls zwei fest installierte Trampoline, die eigenständig oder mit Unterstützung von einem Erwachsenen, genutzt werden können.

Konzept bei Schulabsentismus

 

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheits- oder sonstigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir die Eltern, die Schule oder die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer am Morgen des Fehltages telefonisch zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Fehltag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

 

Wenn eine Schülerin oder eine Schüler ohne Angabe von Gründen in der Schule fehlt, erkundigt sich die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer zeitnah telefonisch bei den Eltern nach dem Verbleib der Schülerin bzw. des Schülers. Das Telefonat ist im Klassenbuch zu vermerken.

In den Klassen der David-Fabricius-Schule wird täglich Klassenbuch geführt. Damit wird auch die Anwesenheit der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers dokumentiert. Ferner werden bis zur 1. großen Pause fehlende Schülerinnen und Schüler im Sekretariat in eine Liste eingetragen. Es besteht die Vereinbarung mit den Eltern bzw. der Wohngruppe durch Krankheit verhinderte Kinder morgens telefonisch abzumelden. Dies ermöglicht, genau zu verfolgen, welche Schülerinnen/Schüler häufig unentschuldigt fehlen. Dadurch ist gegeben, dass bei häufigen oder längerfristigen Fehltagen umgehend nachgefragt werden kann.

Fehlt die Schülerin/der Schüler mehr als die Hälfte der Unterrichtstage im Halbjahr unentschuldigt und können die Eltern keine glaubwürdige Entschuldigung vorweisen (z.B. ein Attest vom Arzt) schaltet die Schulleitung in Absprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer das Jugendamt, die Bußgeldstelle des Landkreises und das Gesundheitsamt ein.

Die Eltern müssen dann dort mit ihrem Kind vorstellig werden. Hier wird untersucht, ob die Schülerin/der Schüler wirklich krankheitsbedingt fehlt. Dabei wird geprüft, ob die Eltern ihrer Sorgfalts- und Fürsorgepflicht nachkommen.

Kommen die Schülerin/der Schüler und Eltern ihren Pflichten nicht nach, kann der Landkreis ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

 

Sind diese Maßnahmen ebenfalls erfolglos, wird das Familiengericht eingeschaltet. Dieses entscheidet dann über weitere Maßnahmen, z.B.

  • Bußgeld und Sozialstunden;
  • Entzug des Sorgerechts;
  • das Jugendamt muss einen Familienpfleger in die Familie schicken;
  • Bestellung eines Amtsvormunds;
  • regelmäßige Arztbesuche, die vom Amtsvormund dokumentiert oder begleitet werden;
  • bei Kindeswohlgefährdung Fremdunterbringung.

 

Alle von der Schule eingeleiteten Schritte werden jeweils in der Schülerakte dokumentiert. Die Schule lässt sich ggf. eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben, so dass eine Weitergabe von Berichten zwischen den jeweiligen Institutionen möglich wird. Nur so kann ein Überblick über die gesamte Lebenssituation der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers ermöglicht werden. Dank der engen Vernetzung der einzelnen Institutionen ist bisher eine schnelle Hilfe möglich gewesen.

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