Konzept zum Umgang mit Schülern, die sich nicht an die Schulregeln halten - „Karten – System“

 

Zum Umgang mit Regelverstößen wurde folgende Vorgehensweise im Kollegium besprochen und entwickelt:

 

Ablauf bei einer gelben Karte

 

Wenn ein Lehrer einen groben Regelverstoß beobachtet, weißt er den Schüler darauf hin und teilt diesem mit, dass dieses Verhalten unerwünscht ist und Konsequenzen nach sich ziehen wird.

  • Schilderung des Vorfalls in der Frühbesprechung
  • Bewertung durch das gesamte Kollegium
  • Beschluss der Konsequenz
  • Ausfüllen des Dokumentationsbogen und des Elternbriefes
  • Der Lehrer begleitet die Maßnahme mit Unterstützung des Kollegiums
  • Dokumentationsbogen und Rücksendeabschnitt der Eltern wird in der Schülerakte eingeheftet

Ablauf bei einer orangen Karte

Wenn der/ die Schüler*In zum dritten Mal gegen eine Schulregel verstoßen hat, vereinbart das Kollegium einen Gesprächstermin mit betroffenen den Lehrer*In, der Schulleitung und dem betroffenen Schüler*In. Der Klassenlehrer*In protokolliert das Gespräch und verteilt das Protokoll an alle Beteiligten; gegebenenfalls auch an die Erziehungsberechtigten verschickt.

Ablauf bei einer roten Karte

Wenn der Schüler*In zum sechsten Mal gegen eine Schulregel verstoßen hat, vereinbart das Kollegium einen Gesprächstermin mit betroffenen den Lehrern, der Schulleitung, dem betroffenen Schüler und dessen Erziehungsberechtigten. Der Klassenlehrer protokolliert das Gespräch und verteilt das Protokoll an alle Beteiligten. Der Schüler wird gegebenenfalls bis zum Gespräch suspendiert.

Ablauf der Gespräche

Bei den Gesprächen sollte folgender Ablauf eingehalten werden:

  1. Konfrontation mit den Vorkommnissen
  2. Stellungnahme des Schülers
  3. Verhaltensänderungsziele festsetzen
  4. Verhaltensbedingungen besprechen
  5. Verhaltensbeobachtung vereinbaren

Weiter Absprachen:

Das vorrangige Ziel aller Bemühungen im Bereich des Sozialverhaltens ist das Eingliedern der betroffenen Schüler in unser Schulsystem.

Die Schulregeln müssen für alle Schüler*innen transparent sein und jederzeit zur Verfügung stehen (Aushang).

Eine enge Zusammenarbeit des Kollegiums gerade bezüglich der sozial und emotional auffälligen Schüler ist unerlässlich.

Das erarbeitete Konzept muss konsequent von allen Beteiligten umgesetzt werden.

Lücken in der Beaufsichtigung müssen geschlossen werden, das heißt das Frühgespräch muss pünktlich enden, Pausenaufsichten müssen eingehalten werden, der Unterricht muss rechtzeitig begonnen werden und Klassen dürfen nur in äußersten Notfällen und nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden.

Alle Schüler, die keine gelben Karten usw. erhalten haben, nehmen am Ende des Halbjahres an einem „Belohnungstag“ teil. Was an diesem Tag unternommen wird, wird in der Schülerkonferenz besprochen und abgestimmt. Die anderen Schüler werden an diesem Tag normal beschult.

Das Konzept startet nach den Winterferien des Schuljahres 2020/2021 unter Berücksichtigung der Corona-Regeln und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und erweitert.

Anhang:

  • Sammlung mit Regelverstößen

  • Verhaltensdokumentationsbogen

  • Elternbrief

Die farblich unterlegten Konsequenzen ergeben sich durch die Corona-Regeln und können nicht durchgeführt werden.

Die Regeln werden mit allen Schülern*Innen in den Klassen besprochen, Vorschläge seitens der Schüler*Innen werden aufgenommen.

Ersatzweise nehmen die Schüler*Innen am Freitag in der 6. Stunde an einer Nachschulung zu den Schulregeln Teil. Der versäumte Unterricht muss zu Hause durch Arbeitsblätter vertieft werden. Dies betrifft nur die Abschlussklassen. Die anderen Stufen müssen zu diesem Zweck eine Stunde länger bleiben.

 

Sammlung von Beispielen

für negative Verhaltensweisen

die zu einer gelben Karte führen

 

Negative Verhaltensauffälligkeit

Mögliche Konsequenzen

Beleidigen Lehrern

Schriftliche oder mündliche Entschuldigung

Bedrohen von Schülern oder Lehrern

Brief an die Eltern; Suspendierung bis zur Klassenkonferenz.

Schlagen, Treten, … von Schülern oder Lehrern

Bei Vorsatz oder im Affekt: schriftliche Entschuldigung; in schwerwiegenden Fällen Suspendierung.

Entfernen  vom Schulgelände

 

Die versäumte Zeit muss nachgeholt werden; Schreibanlässe; Bußgeldkatalog; Förderunterricht als erziehende Maßnahme.

Entfernen vom Unterricht

 

Die versäumte Zeit muss nachgeholt werden; Schreibanlässe; Bußgeldkatalog; Förderunterricht als erziehende Maßnahme.

Verweigern des Unterrichts

 

Die versäumte Zeit muss nachgeholt werden; Schreibanlässe; Bußgeldkatalog; Förderunterricht als erziehende Maßnahme.

Nicht befolgen von Anweisungen

 

Die versäumte Zeit muss nachgeholt werden; Schreibanlässe; Bußgeldkatalog; Förderunterricht als erziehende Maßnahme.

absichtliches Beschädigen von Dingen

Ersatzbeschaffung, Reparatur, Pflege vom Schulgelände oder Gegenstände, Elterninfo.

Rauchen

 

Referat bei der Schülerkonferenz gegen das Rauchen.

Diebstahl

 

Anzeige bei der Polizei; Gespräch mit der Polizei; Wiedergutmachung.

Schwänzen

 

Unterricht muss nachgeholt werden; das Ordnungsamt vom Landkreis, das Gesundheitsamt, das Jugendamt und das Familiengericht werden informiert.

Mitführen von Waffen,

Die Polizei wird informiert. Im Falle einer Bedrohung erfolgt eine Suspendierung, ein Brief an die Eltern und eine Klassenkonferenz wird einberufen.

Zeigen und Benutzen von Handys, MP3-Playern, …

Einsammeln der Geräte; Aushändigung nur an die Eltern.

Sexuelle Übergriffe (Pohauen, Brustkneifen, …)

Gespräch mit dem Schüler und den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt; Kontaktaufnahme mit einem Therapeuten.

Kollegen gegeneinander ausspielen

 

Gespräch mit dem Schüler und den Eltern/Erziehungsberechtigten; Offenlegung; schriftliche Entschuldigung.

Mobbing

 

Anzeige bei der Polizei; Informieren des Jugendamtes; Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten.

Lügen; vorsätzliches Lügen mit Rufschädigung

Öffentliche Entschuldigung; Rehabilitation des Betroffenen; evtl. Suspendierung.

Massive Unterrichtsstörungen

 

In der Stunde in eine andere Klasse; Bußgeldkatalog; den versäumten Unterricht nacharbeiten.

Beleidigen von Schülern

 

Pflege der gemeinschaftlich genutzten Spielsachen/ Fahrzeuge

Ausländerfeindlichkeit

Referat über das Land, aus dem der Schüler kommt.

Verstoß gegen die Corona-Regeln

 

Nachschulung

 

 

Verhaltensdokumentationsbogen

 

Name:                                         Klasse:                             Nr.:     

 

 

Datum

Vorkommnisse

Konsequenzen

 

 

 

 

gelbe Karte

 

 

 

 

 

 

 

1. Gespräch / orange Karte

 

 

 

gelbe Karte

 

 

 

 

 

 

 

2. Gespräch / rote Karte

Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise

Einleitung

Die Schule nimmt in der Gesellschaft einen großen Stellenwert bei der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ein. Insbesondere in der Grundschulzeit werden Grundlagen für das weitere Leben geschaffen.

Vor diesem Hintergrund ist die Gesunderhaltung im Rahmen unserer Schule als Ganztagsschule mit umfangreicher Betreuung der Kinder sehr bedeutend und nimmt einen hohen Stellenwert im Tagesablauf ein. Das pädagogische Personal übernimmt mit zunehmender Verantwortung bei dieser Aufgabe die Rolle des Beobachters, schafft Anregungen und Fördermöglichkeiten und ist unterstützender Begleiter des Kindes, ein Bewusstsein für ein gesundes Leben zu schaffen.

Elemente des Gesundheitskonzeptes

Die sieben Elemente finden im Rahmen des fächerübergreifenden Unterrichts, sowie in den Pausenzeiten und bei der Gestaltung der Nachmittagsangebote ihren Platz. In dieser Zeit werden den Kindern vielfältige Erfahrungs- –und Bildungsangebote ermöglicht. Je nach Entwicklungsstand, Tagesbefinden, Jahreszeiten und aktuellen Themen der Kinder, werden gezielte Angebote in Kleingruppen durchgeführt. Unsere Angebote umfassen Lehrplanziele aus allen Bildungsbereichen, um die Kinder ganzheitlich zu fördern.

Um eine optimale Entwicklung der Kinder gewährleisten zu können, ist unsere Schule mit einer Vielzahl von Fachkräften und Institutionen vernetzt. Diese sind unter anderem: Die Schulen der Gemeinde und Umkreis, das Gesundheitsamt sowie Ärzte und Therapeuten, das Jugendamt, die Polizei und anderen weiterführenden Schulen.

Die Nutzung der vielfältigen Angebote außerhalb der Schule sowie die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern insbesondere aus dem Gesundheitsamt, der Polizei, dem Jugendamt, der Kirche und freiwilligen Feuerwehr werden weitegeführt und ausgebaut.

Umsetzung des Rauchverbotes

Im Zuge der Einführung des Rauchverbotes an den niedersächsischen Schulen wurde zum Schuljahresbeginn 2007/08 festgelegt, dass auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Nebengebäude das Rauchen untersagt ist.

Zur Durchsetzung des Rauchverbotes werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Information über das ausnahmslose Rauchverbot im Rahmen von Schulveranstaltungen, Elternabenden und Dienstberatungen
  • Vorbildwirkung aller, die beispielsweise im Rahmen von Unterrichtsgängen, Wandertagen und Klassenfahrten mit den Kinder unterwegs sind, durch Rauchverzicht im Beisein der Kinder
  • Information der Eltern bei Verstößen gegen das Rauchverbot durch Schüler sowie Ermahnungen für Erwachsene
  • Antidrogentag in Zusammenarbeit mit der Auricher Polizei etc.

Gesunde Ernährung und Gesunderhaltung des Körpers

Die Gesundheitsförderung ist Anliegen aller Pädagogen unserer Schule. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern sowie aller Lehrkräfte und Erzieher ist die Basis für einen Erfolg in der täglichen Arbeit.

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper tragen maßgebend zum Wohlbefinden und zur Leistungsfähigkeit bei.

Die Kinder gewinnen Erkenntnisse über eine gesundheitsfördernde Ernährung und Lebensweise, ihnen werden Essgewohnheiten und die Bedeutung einer gesunden Lebensführung vermittelt:

  • Aktionstage mit der Auricher Polizei: Schüler erfahren in Projektarbeit die Gefahren und Risiken von Drogen und anderen Suchtmitteln
  • weitere Aktionstage mit den Eltern und Schülern zum Thema: Gewalt in Medien und Missbrauch, auch wieder in Zusammenarbeit mit der Auricher Polizei
  • Anbau und Ernte von Honig sowie Obst und Gemüse im Schulgarten zur eigenen Verarbeitung und zum Verzehr, zum Beispiel Kräuterquark, Obstsalat, u. ä.
  • Achtung auf größenangepasste Schultische und Stühle und Gewichtsreduzierung des Ranzens durch Ablagemöglichkeiten für Schulsachen in der Schule
  • Ein Mal wöchentlich Schwimmen gehen mit anschließendem Duschen, daraus ergeben sich Gespräche über Körperhygiene
  • Nutzung des Ruhe- und Entspannungsraumes einmal für Schüler und einmal für Lehrkräfte
  • Wöchentlicher Hauswirtschaftsunterricht unter dem Aspekt der gesunden Ernährung; AG-Angebote im Nachmittagsbereich
  • Zusammenarbeit mit ErnährungsberaterInnen.

Bewegungsfreundliche Schule

Bewegung fördert die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft unserer Kinder und ist für eine gesunde und leistungsfähige Entwicklung unerlässlich. Dem Bewegungsdrang der Schüler wird nicht nur der Sportunterricht gerecht, sondern die Bewegung wird in allen Unterrichtsfächern sowie in den außerunterrichtlichen Bereichen wie Pausen, Schulhort und Freizeit in die Schulkultur integriert:

  • jährliche Durchführung von Sport- und Sommerfesten.
  • Bewegungsangebote zu Schulfesten und bewegungsorientierte Projekte, wie beispielsweise Spielmobil vom Landkreis Aurich
  • Bereitstellung von Pausenkisten mit Spiel- und Sportgeräten;
  • Vermittlung von Bewegungsspielen als Anregung für eine aktive Pausen- und Freizeitgestaltung
  • vielfältige AG-Angebote am Vor- und Nachmittag mit einer sinnvollen Freizeitgestaltung wie Tanzen, Sport- und Bewegungsspiele.
  • Aufenthalt an frischer Luft – Unterricht im grünen Klassenzimmer, Sportunterricht und Spielen am Nachmittag im Freien
  • regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen mit der benachbarten KGS und Turnieren mit den anderen Förderschulen des Landkreises
  • Erlernen vielfältiger Sportarten und Bewegungserfahrungen im Sportunterricht – wie z.B. Schwimmunterricht, Eislaufen, Fußball, Basketball oder das Rudern mit eigenen Booten
  • Regelung mit Regen- und Schneepause; sonst in jeder Pause im Freien.

Sexualerziehung

Das Verständnis der Jungen und Mädchen für den eigenen Körper, entwickelt und stärkt das Selbstbewusstsein und das eigene körperliche Verfügungsrecht:

  • Kennenlernen des Körpers und Benennen der Körperteile, Gemeinsamkeiten und Unterschiede
  • Vermittlung von Kenntnissen über die Schwangerschaft und die kindlichen Entwicklungsphasen
  • Stärkung des Selbstbewusstseins.
  • Veränderung des Körpers und Sexualität
  • Missbrauch: Erscheinungsformen, Verhaltensweisen und Schutzmöglichkeiten
  • Elterninformationen zur Sexualerziehung zu den Elternabenden.

Aufklärung über Süchte und Drogen

Die Kinder dürfen mit ihren Problemen und Ängsten nicht allein gelassen werden. Sie werden begleitet, auf Hilfsangebote aufmerksam gemacht und ihnen werden Alternativen aufgezeigt.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht und Drogen soll zur Entwicklung des Selbstwillens beitragen, um die eigene Gesundheit zu schützen und nicht zu gefährden:

  • Teilnahme an Projekttagen zum Thema Drogenprävention mit Aufklärung und Wissensvermittlung über die Suchtgefahren, Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht auf verschiedene Art und Weise durch Lesen von Ganzschriften im Deutschunterricht, kulturelle und künstlerische Angebote mit Auszeichnungsveranstaltung
  • Portfolio zur gesunden Lebensführung
  • Vermittlung wichtiger Lebenskompetenzen, wie beispielsweise Entscheidungen treffen, Widerstandsfähigkeiten herausbilden, Stress- und Konfliktbewältigung, um eine Verzögerung des Erstkonsums bzw. Verzicht auf Drogen zu erreichen.

Achtung des Anderen, Gefahrenabwendung

Zu einem guten Schulklima gehört die gegenseitige Achtung im täglichen sozialen Umgang, um gemeinsam zu leben, zu arbeiten und zu lernen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist das Erlernen richtiger Verhaltensweisen auch in Notsituationen und die Kenntnis von Verhaltensregeln, um sich nicht selbst oder andere zu verletzen oder in Gefahr zu bringen.

In engem Zusammenhang stehen Bewegungsmangel und Unfallrisiko. Regelmäßige Bewegung macht kräftiger, widerstandsfähiger und ausdauernder. Daher sollen die Schüler vielfältige Bewegungserfahrungen sammeln:

  • Förderung des Miteinanders durch gemeinsame Aktivitäten im Klassenverband und durch zahlreiche Schulveranstaltungen.
  • schulisches Zusammenleben auf der Grundlage schuleigener Werte und Normen
  • Herausbildung und Förderung der positiven Persönlichkeitsentwicklung durch Lob und Anerkennung für normgerechtes Verhalten
  • Kenntnisvermittlung über richtiges Verhalten zum Vermeiden von Krankheiten und Unfällen
  • regelmäßige Belehrung und Alarmübungen zum richtigen Verhalten bei Brand und anderen Gefahrensituationen
  • Etablierung von Verhaltensregeln bei Gewalttätigkeiten , rotes und gelbes Kartensystem
  • Umsetzung eines angenehmen Schulklimas, geprägt von gegenseitiger Rücksicht, Toleranz und Achtsamkeit
  • Vermittlung des richtigen Verhaltens im Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer und Mitfahrer in Verkehrsmitteln, Erlernen der Verkehrsregeln, Bedeutung von Gurt und Helm, Fahrradmotorikausbildung, Einsteigerbus, Mofa-AG
  • Kenntnisvermittlung zum Umweltschutz und Teilnahme an Energiesparwettbewerben.

Förderung der Entwicklung der Lebenskompetenz in allen Bereichen

LEBENSKOMPETENZEN

Umgang mit Stress und Angst, kritisches Denken, Konfliktfähigkeit, Umgang mit Gefühlen, Gefühle ausdrücken können :

dafür haben wir ein Mal die Woche Beratungsstunden durch den Beratungslehrer

Selbstbehauptung – Selbstwahrnehmung - Entwicklung eines positiven Selbstbildes

Teamfähigkeit – Freundschaften aufbauen können – Kommunikations- und Kontaktfähigkeit.

Vertretungskonzept

I. Einleitung

Jeder Vertretungsunterricht soll auf der Grundlage des pädagogischen Gesamtkonzepts der Schule organisiert und erteilt werden. Dabei ist es wichtig eine möglichst optimale Konzeption zu vereinbaren, die von allen solidarisch getragen wird. Im System Schule ist jede Kollegin und jeder Kollege dafür verantwortlich, die Unterrichtsorganisation und die Unterrichtsabläufe mit zu bedenken, so dass die Vertretung problemlos gesichert ist. Qualität und Quantität des Unterrichts sind dabei weitestgehend zu gewährleisten.

II. Vertretungsgründe

Das vorliegende Konzept unterscheidet zwischen Vertretungsfällen, wegen

1. vorher bekannter Abwesenheit:

  • Lehrerfortbildung
  • Klassenfahrten
  • Tagesfahrten
  • Praktikumsbesuchen
  • Überprüfungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • längerer Krankheit

 

2. vorher nicht bekannter Abwesenheit:

  • Krankheit
  • sonstigen Notsituationen

 

Das vorliegende Konzept regelt ebenfalls die Vertretung von Aufsichten und Mittagsbetreuung.

III. Rechtliche Grundlagen

Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG), im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) und in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO).

IV. Bausteine des Vertretungsunterrichts

  1. Der Vormittagsunterricht findet außer in Ausnahmefällen für einzelne Schülerinnen und Schüler verlässlich statt. Unsere Schule ist grundsätzlich bemüht Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. in Grenzen zu halten und – falls doch nötig – für alle Beteiligten planbar zu machen. Deshalb meldet sich die Lehrkraft möglichst schon abends, spätestens aber frühmorgens bei Herrn Schmidt krank.

  1. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich im Sekretariat bis 8.00 Uhr krank zumelden. Die Lehrkraft mailt oder faxt entsprechende Unterlagen für den Vertretungsunterricht an die Schule. Für jeden Schüler wird ein Ordner mit aktuellem Schulmaterial angelegt und in der Klasse platziert. Ist der Einsatz einer Lehrkraft für den Vertretungsunterricht nicht möglich, werden die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klasse auf die anderen Klassen aufgeteilt. Dies ist besonders bei mehrtägigen Vertretungsfällen sinnvoll. Ein entsprechender Aufteilungsplan hängt im Lehrerzimmer aus.

  1. Eintägige Ausfälle : In der täglichen Frühbesprechung werden, falls möglich, die Vertretungslehrer der Klasse zugeteilt. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Schülerinnen und Schüler der betreffenden Klasse laut Plan aufgeteilt.

  1. Mehrtägige Ausfälle: Von der Schulleitung wird festgelegt, wer die Vertretung übernimmt oder ob die Schülerinnen und Schüler aufgeteilt werden. Nach Absprache können die Nachmittags-AGs wegen Personalmangel ausfallen. Ein pädagogischer Mitarbeiter kann eine Klasse oder Teile einer Klasse nach vorheriger Absprache für eine begrenzte Zeit allein betreuen.

  1. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, jeden Morgen darauf zu achten, ob ein Vertretungsplan aushängt und ob sie vom geänderten Unterrichtseinsatz betroffen ist.

  1. Im vorhersehbaren Vertretungsfall (z. B. bei Fortbildungen) ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des Vertretungsunterrichts zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Unterrichtsinhalte erläutert sind und Materialien und das Klassenbuch bereit liegen.

  1. Im Nachmittagsunterricht finden AGs im Vertretungsfall mit reduzierter Stundenzahl statt. Schülerinnen und Schüler aus dem Schulzweig Lernen werden nach Rücksprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigen nach dem Vormittagsunterricht nach Hause geschickt. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie sinnvoll auf die vorhandenen AGs aufgeteilt.

  2. Im Schulzweig Geistige Entwicklung wird im Vertretungsfall die betroffene Lerngruppe auf die anderen AG`s aufgeteilt. Es gilt die Verbindlichkeit im Ganztagsunterricht.

Unterstützte Kommunikation (UK)

Was bedeutet Unterstützte Kommunikation?

Kommunikation ist nicht nur ein menschliches Grundbedürfnis, sondern auch ein Grundrecht. Es ist die Voraussetzung für Mit- und Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (UN BRK o.J.; § 55 SGB IX; § 6 BGG).

Unterstützte Kommunikation bezeichnet alle pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen, um Menschen mit schwer verständlicher, begrenzter oder fehlender Lautsprache zu unterstützen.

Unterstützte Kommunikation kann die vorhandene Sprache unterstützen oder auch als Ersatzsprache eingesetzt werden (z.B. bei Aphasie).

Es gibt keine Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Unterstützte Kommunikation zu nutzen. Sie richtet sich danach, was der Mensch kann und nicht an dem, was der Mensch nicht kann.

Alternativen zur Ergänzung der eigenen Lautsprache:

  • Ausbau körpereigener Kommunikationsformen:

Gesten, Blickbewegungen, Lautieren, Gebärden

  • Einsatz nichtelektronischer Kommunikationshilfen:

Von realen Gegenständen zu Modellen, Fotos, Piktogrammen, Kommunikationstafeln

  • Einsatz elektronischer Kommunikationshilfen:

Big Mack, Any Book Reader, Tiptoy, Step by Step, Go Talk, vorgefertigte Kommunikationsbücher mit Vorlesestift (hier werden die Kommunikationshilfen wie Aufnahmegeräte mit einfachen Sätzen besprochen, z.B. Bedürfnisse oder Erlebnisse)

Komplexe elektronische Hilfsmittel mit Schrift in Sprache, Piktogramme in Sprache, Umfeldsteuerung, etc.:

I-Pad, Super-Talker, Power-Talker, Tobii-Communicator (hier kann der Nutzer*In selber Aussagen kombinieren und über verschiedene Seitensets agieren. Die Sprachausgabe ist eine elektronische Stimme.)

Dies sind nur einige Beispiele aus den Möglichkeiten der Unterstützten Kommunikation. Um die beste Kommunikationshilfe für den Betroffenen zu finden, ist die Beratung und Erprobung die Basis für ein gutes Gelingen und die Voraussetzung, um eine Kostenübernahme durch die GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 16) zu beantragen.

Das Ziel der David- Fabricius-Schule ist es, Elemente der Unterstützten Kommunikation für alle Schüler*Innen anzubieten.

  • Wenn Kinder und Jugendliche nicht, oder nur unverständlich sprechen können,
  • Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist,
  • Wenn Kinder und Jugendliche nur zu Hause verstanden werden (z.B. verschiedene Töne beim Schreien),
  • Wenn die Merkfähigkeit eingeschränkt ist,
  • Wenn der Erwerb der Schriftsprache nicht abgeschlossen ist

 

kann Unterstützte Kommunikation Brücken bauen. Brücken zu Mitschüler*Innen, den Mitarbeiter*Innen der Schule und einem größeren Kreis von Menschen, denen sie im Alltag begegnen.

  • Sich nicht mitteilen zu können,
  • die Gedanken nicht über Gespräche ordnen zu können,
  • keine Fragen stellen zu können,
  • nur einen kleinen Kreis von Menschen zu haben, die einen verstehen

 

hat negative Folgen für den Betroffenen:

Missverständnisse, entstehende Abhängigkeit, gehäufte Frustration, ein Gefühl von Isolation, etc. beeinträchtigen die Lebensqualität und die Entwicklung.

Dies kann zu problematischen Verhaltensweisen führen.

Unterstützte Kommunikation findet an der Schule in allen Situationen statt.

Unterstützte Kommunikation verhindert nicht die Weiterentwicklung der Lautsprache, sie unterstützt die Sprachliche Entwicklung, ermöglicht aktives Lernen und reguliert Verhalten.

Dies erleichtert allen Betroffenen die Übergänge von Kindergarten in Schule und in die Arbeitswelt.

Die Symbole wiederholen sich, neue Symbole kommen dazu, sodass eine ständige Erweiterung des Wortschatzes individuell und für die Lerngruppe gesichert ist.

z.B.

Türschild

 

Form1

 

Stundenplansymbol

 

Form2

 

Erkannte und gelernte Symbole können kombiniert werden.

 

Form3

 

Wann ist Werken?

 

Beispiel Tischset:

 

Pädagogisches Konzept Vollgebundene Ganztagsschule

Definition

Die David-Fabricius-Schule ist eine vollgebundene Ganztagsschule. Das bedeutet, dass auch das Nachmittagsangebot über die Mittagszeit hinaus für alle Schüler*innen verpflichtend ist.

Dies bietet die Chance, das pädagogische Konzept auf die Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen abzustimmen, da alle Schüler*innen an Tagen mit verpflichtendem Angebot vor Ort sind. Dem oftmals starren traditionellen Schulrhythmus kann damit ein beweglicher Tages- und Wochenrhythmus entgegengesetzt werden, der Rücksicht nimmt auf Bewegungsdrang und Konzentrationsfähigkeit der Schüler*innen sowie deren Lernwünschen und Erholungsbedürfnissen Rechnung trägt. Der Wechsel von Lern- und Freizeitaktivitäten, von Ruhe und Bewegung, von Anspannung und Entspannung orientiert sich an dem, was die Schüler*innen für nachhaltiges Lernen brauchen.

Zeitlicher Rahmen und Struktur

Der Nachmittagsunterricht findet täglich von Montag bis Donnerstag statt. Am Freitag findet kein Nachmittagsangebot statt; der Unterricht endet am Freitag um 11.50. Auf Wunsch der Elternschaft findet am Freitag eine freiwillige AG mit dem Schwerpunkt „Psychomotorik“ für die Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 statt. Für die Schüler*innen die daran teilnehmen, endet der Unterricht um 12.50 Uhr. Für die Klassen im Sekundarbereich II endet der Unterricht am Freitag um 13.30 Uhr. Die zeitliche Struktur sieht an den Ganztagen folgendermaßen aus:

8.30 – 10.10 1. Unterrichtsblock mit Frühstückszeit

10.10 – 10.30 Pause

10.30 – 11.50 2. Unterrichtsblock

11.50 – 12.10 Pause

12.10 – 13.30 3. Unterrichtsblock

13.30 – 14.00 Mittagsessen

14.00 – 14.30 Bewegungspause

14.30 – 16.00 Nachmittags-AGs

Einbindung des Ganztagsangebots in das pädagogische Konzept der David-Fabricius-Schule

Ziel des Nachmittagsangebots ist es, dass die Schüler*innen unserer Schule durch die Gestaltung des Schullebens auch am Nachmittag befähigt und erzogen werden, selbst bestimmend und eigenverantwortlich ihr Leben zu führen.

Die in unserem Schulprogramm beschriebenen Leitgedanken und Zielsetzungen sollen sich in der Ganztagsschule ebenso wiederfinden wie sie sich an die zentralen Bildungs- und Erziehungsansprüchen der Gesellschaft, der Kerncurricula und der schuleigenen Pläne orientieren. Soziale Kompetenzen, Persönlichkeitsentwicklung, individuelle und präventive Förderung der unterschiedlichen Schüler*innen-persönlichkeiten, Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt sind die uns leitenden Ziele in der Schule und können in einem Ganztagsangebot stärker berücksichtigt werden. Konkrete Schwerpunktbereiche gliedern sich in Angebote zu

    • Gesundheit und Ernährung
    • Musik und Rhythmus
    • Technik
    • Gestaltendes und Textiles Werken
    • Sport
    • Sprachen
    • Information und Kommunikation
    • Natur- und Umweltforschung
    • Förderung der Kulturtechniken

 

Nebenher können die Schüler*innen Möglichkeiten finden, Freundschaften schulübergreifend zu entwickeln. Somit soll der Gedanke der Integration und Kooperation in unsere Gesellschaft mit dem Nachmittagsangebot verwirklicht werden.

Angebote

Aktuell finden im Schuljahr 2020/21 aufgrund der Covid19-Pandemie zurzeit keine AGs im eigentlichen Sinne statt. Die Nachmittagsgruppen werden im Sinne der vorgegebenen Kohortenbildung fest eingeteilt und können nicht mehr gruppenübergreifend bzw. ausschließlich interessengesteuert stattfinden. Nach Möglichkeit wird den Interessen der Schüler*innen auch jetzt unter den vorgegebenen Bedingungen nachgegangen.

 

Zu Beginn eines neuen Schuljahres und ggf. zum Halbjahr wählen die Schüler*innen aus dem vorhandenen Angebot pro Nachmittag jeweils zwei AGs mit Angabe von Erst- und Zweitwunsch. Die Vergabe der AG-Plätze erfolgt unter Berücksichtigung der Gruppengröße und ggf. bereits erfolgter Teilnahme an einer themengleichen AG. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass in der Regel den Wünschen der Schüler*innen stattgegeben werden kann.

Regelmäßige immer wieder stattfindende Nachmittagsangebote sind:

  • Holz-AG
  • Fahrrad-AG
  • Metall-AG
  • Kreativ-AG
  • Schulhof-AG
  • Musik-AG
  • Schulband
  • Kulinarische Leckerbissen-AG
  • Back-AG
  • Ballspiele-AG
  • Kanu-AG
  • Computer-AG
  • usw.

 

Hinzu kommen immer wieder neue Angebote aus dem Interessenbereich der Schüler*innen, aber auch der Mitarbeiter*innen und werden ausprobiert.

Befreiung von der Teilnahme am verpflichtenden Nachmittagsangebot

Aufgrund besonderer Umstände kann auf die verpflichtende Teilnahme an einzelnen Nachmittagsangeboten verzichtet werden. Zu solchen besonderen Umständen zählen z.B. die Teilnahme am Konfirmanden-Unterricht, Therapien, besondere Sportangebote etc. Auch eine Überforderung einer/s Schüler*in aufgrund der zeitlichen Dauer des Schulalltags in den Nachmittag hinein, kann ein Grund zur Nicht-Teilnahme am Nachmittagsunterricht sein. In diesen Fällen ist ein begründeter Antrag von Seiten der Sorgeberechtigten an die Schulleitung zu stellen, damit der/die entsprechende Schüler*in von dem verpflichtenden Angebot befreit werden kann.

 

Stand: November 2020

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